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Kreisverband LippeKreistagsfraktionAnträge an den Kreistag

 

21.01.2019

Änderungsantrag zu DS 170/2018 „Neufassung des Gesellschaftervertrages der Klinikum Lippe GmbH“

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der Neufassung des Gesellschaftervertrages der Klinikum Lippe GmbH wird wie folgt geändert:

1. Unter § 8, Absatz 1, Satz 1 wird das Wort „neunzehnköpfiger“ durch das Wort „achtzehnköpfiger“ ersetzt.

2. Unter § 8, Absatz 2, Satz 1 wird das Wort „ zwölf“ durch das Wort „ elf“ er- setzt.

3. Unter § 8, Absatz 6 wird der Satz wie folgt beschlossen: Auf den Aufsichtsrat finden die Vorschriften des Aktiengesetzes mit Ausnahme der §§ 90, 116, 170, 171, 394, und 395 Aktiengesetz keine Anwendung.

4. Unter § 8, Absatz 10, werden die Sätze 5 und 6 gestrichen: „Der Aufsichtsratsvorsitzende kann einem Aufsichtsratsmitglied erlauben, sei- ne Stimme vorab oder nachträglich abzugeben (kombinierte Bestellung).“ „Aufsichtsratsmitglieder können sich aufgrund schriftlicher Vollmacht durch andere Aufsichtsratsmitglieder vertreten lassen“.

5. Unter § 8, Absatz 13, wird der Satz 6 gestrichen: „In diesem Fall zählt die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden doppelt“. öffentlich Vorlage-Nr.: 170.3/2018 2

Sachdarstellung:

Zu 1.: Damit wäre eine 1/3 zu 2/3 Besetzung des Aufsichtsrates beschlossen

Zu 2.: Anpassung an den Beschluss unter 1.

Zu 3.: Folgende Regelungen wären einzuhalten, wenn die §§ 90, 170 und 171 des Aktiengesetzes aufgenommen würden:

§ 90
Berichte an den Aufsichtsrat

(3) 1 Der Aufsichtsrat kann vom Vorstand jederzeit einen Bericht verlangen über Angelegen- heiten der Gesellschaft, über ihre rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über geschäftliche Vorgänge bei diesen Unternehmen, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluß sein können. 2 Auch ein einzelnes Mitglied kann einen Bericht, jedoch nur an den Aufsichtsrat, verlangen.
(4) 1 Die Berichte haben den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. 2 Sie sind möglichst rechtzeitig und, mit Ausnahme des Berichts nach Absatz 1 Satz 3, in der Regel in Textform zu erstatten.
(5) 1 Jedes Aufsichtsratsmitglied hat das Recht, von den Berichten Kenntnis zu nehmen. 2Soweit die Berichte in Textform erstattet worden sind, sind sie auch jedem Aufsichtsratsmitglied auf Verlangen zu übermitteln, soweit der Aufsichtsrat nichts anderes beschlossen hat.

§ 170
Vorlage an den Aufsichtsrat

(1) 1 Der Vorstand hat den Jahresabschluß und den Lagebericht unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. 2 Satz 1 gilt entsprechend für einen Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs sowie bei Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. 3 Nach Satz 1 vorzulegen sind auch der gesonderte nichtfinanzielle Bericht (§ 289b des Handelsgesetzbuchs) und der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht (§ 315b des Handelsge- setzbuchs), sofern sie erstellt wurden.
(2) 1 Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Haupt- versammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will. 2 Der Vorschlag ist, sofern er keine abweichende Gliederung bedingt, wie folgt zu gliedern:

1. Verteilung an die Aktionäre ...
2. Einstellung in Gewinnrücklagen ...
3. Gewinnvortrag ...
4. Bilanzgewinn ...

(3) 1 Jedes Aufsichtsratsmitglied hat das Recht, von den Vorlagen und Prüfungsberichten Kenntnis zu nehmen. 2 Die Vorlagen und Prüfungsberichte sind auch jedem Aufsichtsratsmitglied oder, soweit der Aufsichtsrat dies beschlossen hat, den Mitgliedern eines Ausschusses zu übermitteln.

§ 171
Prüfung durch den Aufsichtsrat

(1) 1 Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluß, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen, bei Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handels- gesetzbuchs) auch den Konzernabschluß und den Konzernlagebericht. 2 Ist der Jahresab- schluss oder der Konzernabschluss durch einen Abschlussprüfer zu prüfen, so hat dieser an den Verhandlungen des Aufsichtsrats oder des Prüfungsausschusses über diese Vorlagen teil- zunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, insbesondere wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rech- 3 nungslegungsprozess, zu berichten. 3 Er informiert über Umstände, die seine Befangenheit besorgen lassen und über Leistungen, die er zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbracht hat. 4 Der Aufsichtsrat hat auch den gesonderten nichtfinanziellen Bericht (§ 289b des Handelsge- setzbuchs) und den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht (§ 315b des Handelsgesetz- buchs) zu prüfen, sofern sie erstellt wurden.
(2) 1 Der Aufsichtsrat hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten. 2 In dem Bericht hat der Aufsichtsrat auch mitzuteilen, in welcher Art und in welchem Umfang er die Geschäftsführung der Gesellschaft während des Geschäftsjahrs geprüft hat; bei börsen- notierten Gesellschaften hat er insbesondere anzugeben, welche Ausschüsse gebildet worden sind, sowie die Zahl seiner Sitzungen und die der Ausschüsse mitzuteilen. 3 Ist der Jahresabschluß durch einen Abschlußprüfer zu prüfen, so hat der Aufsichtsrat ferner zu dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlußprüfer Stellung zu nehmen. 4 Am Schluß des Berichts hat der Aufsichtsrat zu erklären, ob nach dem abschließenden Er- gebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den vom Vorstand aufgestell- ten Jahresabschluß billigt. 5 Bei Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) finden die Sätze 3 und 4 entsprechende Anwendung auf den Konzernabschluss.
(3) 1 Der Aufsichtsrat hat seinen Bericht innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Vorlagen zugegangen sind, dem Vorstand zuzuleiten. 2 Wird der Bericht dem Vorstand nicht innerhalb der Frist zugeleitet, hat der Vorstand dem Aufsichtsrat unverzüglich eine weitere Frist von nicht mehr als einem Monat zu setzen. 3 Wird der Bericht dem Vorstand nicht vor Ablauf der weiteren Frist zugeleitet, gilt der Jahres- abschluß als vom Aufsichtsrat nicht gebilligt; bei Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) gilt das Gleiche hinsichtlich des Konzernabschlusses.
(4) 1 Die Absätze 1 bis 3 gelten auch hinsichtlich eines Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs. 2 Der Vorstand darf den in Satz 1 genannten Abschluss erst nach dessen Billigung durch den Aufsichtsrat offen legen. Dieses würde Klarheit bringen und eine Stärkung des Aufsichtsrates bedeuten

Zu 4.: Hier wird eine aus unserer Sicht nicht zielführende Regelung getroffen die dazu führen kann, dass nichtanwesende, die die Beratung nicht mitverfolgen und/oder beeinflussen konnten, dar- über mitentscheiden. Darum ist der Satz zu streiche. Im Zweiten Satz soll zusätzlich zu der Vertreterregelung eine Stimmübertragung ermöglicht werden. Dieses ist aus unserer Sicht nicht notwendig da es die Vertreterregelung gibt.

Zu 5.: Die Doppelstimme des Aufsichtsratsvorsitzenden wird in der GO durch den § 108b, Regelung zur Vollparität, Absatz 4 Satz 3 geregelt.
(4) Sind sämtliche Aufsichtsratsmandate von der Gemeinde zu besetzen, können abweichend von § 108a Absatz 1 Satz 3 bis zur Hälfte der Aufsichtsratsmandate mit Arbeitnehmervertre- tern besetzt werden. Wird die Hälfte der Aufsichtsratsmandate mit Arbeitnehmervertretern besetzt, muss der Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass der Aufsichtsratsvorsitzende nicht zu dem von der Arbeitnehmerseite vorgeschlagenen Personenkreis gehört. Außerdem muss der Gesellschaftsvertrag für den Fall, dass eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit ergibt, regeln, dass noch in derselben Sitzung des Aufsichtsrats eine erneute Abstimmung über denselben Gegenstand herbeigeführt wird, bei der der Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen hat.

Da es hier nicht gewünscht ist, eine Regelung zur Vollparität ( das würde bedeuten, dass die 4 Mitarbeiter die Hälfte der Stimmen im Aufsichtsrat bekommen würden) zu beschließen, ist dieser Satz in der Satzung zu streichen.


13.11.2018
Anfrage zu Carsharing-Anbieter „App2Drive“

Die Kreistagsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist die Situation des Carsharing-Anbieters „App2Drive“ in Lippe? (siehe LZ vom 30.10.2018: „App2Drive in Lippe vor dem Aus“)

2. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus dieser Situation und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?

Gerade im Rahmen der Mobilitätsstrategie des Kreises Lippe sollte auch weiterhin ein Carsharing-Angebot bestehen.


06.11.2018

Teilnahme am Wettbewerb „Modellkommune/-region Wasserstoff-Mobilität NRW“

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Lippe beteiligt sich am Wettbewerb „Modellkommune/-region Wasserstoff-Mobilität NRW“. Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können, wird die Verwaltung ein Grobkonzept dazu erstellen oder erstellen lassen (siehe Sachdarstellung).

Sachdarstellung:

Im Rahmen des Zukunftskonzeptes Lippe 2025 und des Antrages zur Implementierung von Wasserstofftankstellen (siehe Antrag der FDP vom 05.03.2018 – DS 034/2018) ist dieses Programm die logische Fortführung der Weiterentwicklung des Kreises Lippe auf dem Weg zur autarken Energieregion auf dem Sektor der Wasserstoff-Mobilität.

Durch erneuerbare Energien hergestellter Wasserstoff kann durch seine gute Speicherbarkeit zu einem Schlüssel für eine erfolgreiche Energie- und Verkehrswende werden. Neben der Rückverstromung in Brennstoffzellen, der stofflichen Nutzung in der (petro-)chemischen Industrie und der Stahlindustrie, der direkten Einspeisung in das Erdgasnetz sowie der Weiterverarbeitung des Wasserstoffs zu synthetischen Energieträgern kann die Nutzung von Wasserstoff in Verbindung mit Fahrzeugen auf Brennstoffzellenbasis (Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse, Lkw, Züge oder Schiffe) eine besonders interessante Option sein. Hier können wichtige Beiträge zum Klima- und Umweltschutz geleistet werden.

Das Ziel ist es, mit den Fahrzeugen und der benötigten Infrastruktur in eine breite Anwendung und eine kosteneffiziente Umsetzung vor Ort zu gelangen. Die jüngsten Studien und Untersuchungen sind sich einig: ein kosteneffizientes Energiesystem, welches die Klimaziele erreicht, basiert auf einem breiten Technologiemix – Wasserstoff inklusive. Während bei anderen Technologien, wie z.B. der batterieelektrischen Mobilität der Markthochlauf begonnen hat, ist Wasserstoff dort noch nicht angekommen. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen möchte daher Wasserstoff-Technologien unterstützen und zwar praxisnah und für die Menschen vor Ort erlebbar.

Die Kommunen und Regionen in NRW sind dazu eingeladen, sich am Wettbewerb „Modellkommune/-region Wasserstoff-Mobilität NRW“ zu beteiligen. Gesucht wird eine Modellkommune / Modellregion, die zeigen kann, wie wasserstoffbasierte Mobilität erfolgreich in der Praxis umgesetzt wird und damit zum Vorbild für andere Gemeinden, Kreise und Regionen werden kann. Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der Kreis Lippe ein Grobkonzept einreichen. Das Grobkonzept soll auf maximal 12 Seiten beschreiben, in welchen Anwendungsbereichen Wasserstofftechnologien im Mobilitätsbereich zum Einsatz kommen sollen und wie die Fragen von Erzeugung, Verteilung und Speicherung gelöst werden (integrierter Ansatz). Eine vorläufige, grobe Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen, sowie erste Überlegungen inwieweit das Konzept in den regionalen Kontext eingebettet wird, sollen auch vorgenommen werden.

Das Grobkonzept wird im Rahmen eines Scoring-Verfahrens (Punktbewertungsmodell) anhand des folgenden Kriterienkataloges bewertet:

• Geplante und existierende Aktivitäten im Bereich Wasserstoffmobilität (20 %)

• Zielvorstellung einer Modellkommune / Modellregion (20 %)

• Einbindung von Unternehmen (30 %)

• Beitrag zum Klimaschutz; Quellen des benötigten Wasserstoffes (30 %)

Für den Fall, dass das Grobkonzept mit einem positiven Votum beschieden wird, sind zur Abgabe eines Förderantrages die Kommunen, der Kreis, sowie Zusammenschlüsse von Kommunen und/oder Kreisen innerhalb von Nordrhein-Westfalen berechtigt. Das Grobkonzept muss bis spätestens zum 01.12.2018 eingegangen sein.


12.09.2018
Freigabe der Investitionsmittel für das Walderlebniszentrum Heidelbeck

Beschlussvorschlag:

1. Der Kreistag beschließt die Freigabe der Mittel unter dem Produkt 013 001 002 (Investitionsmittel: 10000 7818001).

2. Der Kreis Lippe und die Gemeinde Kalletal verpflichten sich, die laufenden Kosten für Unterhaltung, Betrieb usw. auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes „Walderlebniszentrum Heidelbeck“ zu übernehmen. Der Landrat klärt die Kostenbeteiligung zwischen dem Kreis Lippe und der Gemeinde Kalletal.

Sachdarstellung:

Über einen Zeitraum von mehreren Jahren haben der Kreis Lippe, die Gemeinde Kalletal, Ver-treterInnen von Kindergärten, Grundschulen und der Kreis der Ehrenamtlichen an der Neuaus-richtung des Wald- und Forstmuseums akribisch, entsprechend der im Vorfeld erarbeiteten Potentialanalyse, gearbeitet. Nachdem das Grobkonzept durch das Büro Hermanns, Münster, im letzten Jahr fertiggestellt und den Mitgliedern des Kreistages sowie des Rates der Gemeinde Kalletal in einer gemein-samen Sitzung im September 2017 vorgestellt wurde, erwarten die Ehrenamtlichen jetzt zu Recht eine endgültige Entscheidung durch den Kreistag - eine Entscheidung über die Zukunft des Wald- und Forstmuseums am Standort in Kalletal-Heidelbeck. Die im Haushalt eingestellten Mittel für die Investitionskosten müssen endlich freigegeben werden.


06.09.2018
Einmalige jährliche Mahd zur Gewährleistung botanischer Vielfalt der Straßenränder

Beschlussvorschlag:

Der Eigenbetrieb Straßen wird beauftragt,

1. im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Kreises Lippe die Zonen an den Straßenrändern (Randstreifen, Graben, Böschung), Schulen, öffentlichem Gelände, das nicht genutzt wird, Wasserauffangbecken oder Kläranlagen, Bahndamm-böschungen, Uferböschungen und öffentlichen Parks jeweils nur einmal pro Jahr am Saisonende (nach dem 1. September) zu mähen, um botanische Vielfalt der Straßenränder zu gewährleisten.

2. im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Kreises Lippe auf die Benutzung von Herbiziden und Pestiziden an den Straßenrändern, Schulen, öffentlichem Gelände, das nicht genutzt wird, Wasserauffangbecken oder Kläranlagen, Bahndammböschungen, Uferböschungen und öffentlichen Parks gänzlich zu verzichten.

Sachdarstellung:

Straßenränder als Lebensraum

Unser Straßennetz ist ein wesentlicher Mobilitätsfaktor, und an jeder Straßen- und Wegeseite gibt es Randstreifen, einen Graben oder eine Böschung. Zunächst scheint der Nutzen dieser Bereiche begrenzt, in Wirklichkeit sieht dies aber ganz anders aus. Unsere Straßenränder sind grüne Milieus, in denen sich eine üppige, vielfältige Flora und Fauna erfolgreich ansiedeln kann. Mähen ist die am häufigsten angewandte Art der Pflege der Straßenränder. Die Beschränkung auf eine Mahd pro Jahr und die Durchführung dieser Mahd am Ende der Saison, bietet den Pflanzen die Möglichkeit, zu wachsen, zu blühen und Früchte zu tragen. Diese Vegetation bietet vielen Arten einen Lebensraum. Da die Straßenränder nicht wirtschaftlich genutzt werden, können sich dort Pflanzenarten behaupten, die durch die Zerstörung zahlreicher Lebensräume (städtebauliche Projekte, Industrialisierung, forst- und landwirtschaftliche Nutzung) bedroht sind.

Anwendung der späten Mahd

Die späte jährliche Mahd erfolgt in Zonen, die ohne Gefährdung der Straßenbenutzer das Vorkommen von Gräsern erlauben, die ihre maximale Höhe erreichen. Gräser werden in unseren Breiten seltener höher als 1,20 Meter. Für Straßenbenutzer, insbesondere für Fußgänger, wird ein ca. 1 Meter breiter Sicherheitsstreifen entlang der Fahrbahn regelmäßig gemäht. Dadurch wird auch vermieden, dass hohe Gräser auf die Straße fallen. Die spät gemähte Zone befindet sich jenseits dieses Sicherheitsstreifens und wird einmal jährlich, nach dem 1. August oder dem 1. September gemäht, abhängig von den vorkommenden wilden Arten. Wenn die spät gemähten Zonen sich beiderseits der Straße befinden, wird der Sicherheitsstreifen auf beiden Seiten gemäht. Gefahrenstellen werden weiterhin regelmäßig das ganze Jahr über gemäht. Das gilt für Straßenränder an Kreuzungen, an Grundstücken von Anrainern, aber auch in engen Kurven.

Schnitthöhe an den Straßenrändern

Aus besonderen Gründen, die mit den ökologischen Anforderungen empfindlicher Arten zusammenhängen, kann die Mahd unterschiedlich organisiert werden. Die Mahden weisen jedoch eine Konstanz auf: die Schnitthöhe ist immer so hoch, dass die Vegetationsbasis nicht zerstört und der Boden nicht freigelegt wird, was zu einer Erosion der Böschungen führen würde. Sie beträgt rund 10 cm, so dass der Mähbalken viele kleine Tiere (Insekten, Reptilien, Amphibien usw.) nicht in Mitleidenschaft zieht.

Nicht nur Straßenränder

Die späte Mahd soll auch in anderen Zonen praktiziert werden, die sonst sehr regelmäßig gemäht wurden. Das gilt für Schulen, öffentliche oder private Gelände, die nicht genutzt werden, Wasserauffangbecken oder Kläranlagen, Bahndammböschungen, Uferböschungen, öffentliche oder private Parks und Gärten usw.

Verbot der Benutzung von Herbiziden an bestimmten, öffentlich zugänglichen Orten, unter anderem an den Straßenrändern

Um einen biologisch intakten Lebensraum für Pflanzen, Insekten, Reptilien, Amphibien, Vögel etc. zu schaffen und zu erhalten, wird der Einsatz von Herbiziden und Pestiziden verboten.


20.08.2018
Einbau von Querungshilfen für Amphibien bei Straßensanierungen bzw. Ausbesserungsarbeiten

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, an den notwendigen Stellen – besonders bei den vorhandenen Amphibienzäunen des Kreises Lippe – Querungshilfen für Amphibien bei Straßensanierungen bzw. Ausbesserungsarbeiten durch den Eigenbetrieb Straßen zu schaffen.

Sachdarstellung:

Derzeit werden zur Laichzeit - zum Schutz der Amphibien wie auch zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit - in verschiedenen Abschnitten des Kreises Lippe Amphibienschutzzäune aufgestellt, die von ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen betreut werden. Der Aufwand der ehrenamtlich tätigen Helfer und Helferinnen ist erheblich (ca. 4 Stunden/Tag). Es konnten zudem in den letzten Jahren kaum neue Helferinnen und Helfer gewonnen werden, und man wird davon ausgehen können, dass dieses ehrenamtliche Engagement daher auf Dauer nicht durchgehalten werden kann.

Um auch zukünftig einen adäquaten Schutz der Amphibien wie auch die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs während der Amphibienwanderung zu gewährleisten, ist über Alternativlösungen nachzudenken. Aus unserer Sicht wäre die Einrichtung von stationären Querungshilfen in Form von „Amphibientunneln“ die am besten geeignete Möglichkeit zur Erreichung der Ziele „Amphibienschutz“ und „Verkehrssicherheit“.

Da aufgrund der nicht unerheblichen Kosten für eine solche Maßnahme sicherlich nicht mit einer kurzfristigen Umsetzung zu rechnen ist, sollte seitens des Eigenbetriebes Straßen eine Umsetzung bei evtl. anstehenden Straßenbauarbeiten, Ausbesserungsarbeiten o.ä. an den genannten Straßen erfolgen, um auf diese Weise den Aufwand und die Kosten möglichst gering zu halten.


26.06.2018
Anfrage zu ausgebrachten Schlämmen aus Biogasanlagen

Sachdarstellung:

Der Spiegel berichtete in einer Juniausgabe, dass abgelaufene, in Kunststoff verpackte Lebensmittel, wie z.B. Sahne oder Quark, an Biogasanlagen geliefert werden, dort zerkleinert werden und der Schlamm anschließend auf die Felder gelangt. Ebenso gibt es aktuelle Berichte, dass multiresistente Keime auch über die Biogasanlagen auf Felder gelangen und durch den Regen dann in die Gewässer.

Dazu bittet die Kreistagsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Werden in den Biogasanlagen im Kreis Lippe auch Lebensmittelreste aus dem Handel, inkl. zerkleinertem Plastik, eingesetzt und der Schlamm anschließend auf den Feldern ausgebracht?

2. Werden im Kreis Lippe von Landwirten Schlämme aus auswärtigen Biogasanlagen mit zerkleinertem Plastik eingesetzt und auf den Feldern ausgebracht?

3. Gibt es Erkenntnisse, dass in ausgebrachten Schlämmen aus Biogasanlagen multiresistente Keime auf Felder gelangen, und wäre es nicht sinnvoll, Bürger darüber zu informieren?

4. Wird im Kreis Lippe die Mahd aus Ausgleichs- und Naturschutzflächen von Biogasanlagen angenommen oder hat der Kreis Lippe Verträge mit Unternehmen abgeschlossen, die die genannte Mahd abnehmen? Wenn ja, mit welchen Unternehmen?


20.06.2018
Anerkennung des Konzernbetriebsrates -Dringlichkeitsantrag für die Kreistagssitzung am 25. Juni 2018

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Lippe erkennt den am 13.07.2015 gegründeten Konzernbetriebsrat für die privatrechtlich organisierten Unternehmen des Kreises Lippe an. Das Ergebnis der gerichtlichen Auseinandersetzungen am Arbeitsgericht Detmold (AZ 3 BV 28/14) und am Landesarbeitsgericht Hamm (13 TaBV 76/16) wird anerkannt. Auf eine Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht wird verzichtet. Der Kreis Lippe und die Geschäftsleitungen seiner privatrechtlich organisierten Tochter-Unternehmen arbeiten gemäß § 58 BetrVG vertrauensvoll mit dem Konzernbetriebsrat im Rahmen von dessen gesetzlichen Zuständigkeiten zusammen.

Sachdarstellung:

Die Dringlichkeit unseres Antrags ergibt sich aus der auf einen Monat begrenzten Notfrist, innerhalb derer eine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss eingelegt werden kann. Ein Beschluss während der nächsten Kreistagssitzung im Oktober wäre also nicht mehr fristgerecht, um eine Rechtsbeschwerde des Kreises Lippe zu verhindern. In der Beschlussbegründung des Landesarbeitsgerichts ist ausdrücklich dargelegt worden, dass der Kreis Lippe selbst ebenso wie die beteiligten Unternehmen Beschwerde einlegen können.

Um einer Rechtsbeschwerde des Kreises Lippe und seiner Beteiligungen zuvorzukommen, mit der die gerichtliche Auseinandersetzung weitergeführt und auch weiterhin Steuergelder verschleudert werden, ist ein Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt unumgänglich. Die weitere inhaltliche Begründung erfolgt mündlich im Rahmen der Kreistagssitzung.


13.06.2018
Errichtung eines Sozialkaufhauses in Lippe - Information der Verwaltung über den Stand der Verhandlungen und Diskussion

Die Kreistagsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN beantragt, folgenden Punkt mit auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25.06.2018 zu setzen:

Errichtung eines Sozialkaufhauses in Lippe - Informationen der Verwaltung über den Stand der Verhandlungen und Diskussion

Nach der Berichterstattung der LZ vom 08.06.2018 und der Absage der für den 18.06.2018 angekündigten Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Demographie ist eine umfassende Information des Kreistages notwendig.


06.06.2018
Resolution - Dienstrad-Leasing für Mitarbeiter/-innen der Kreisverwaltung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möchte den Beschäftigten des Kreises Lippe ein Dienstfahrrad-Leasing in Form eines "Leasing mit Entgeltumwandlung" ermöglichen. Dieses geschieht insbesondere vor dem Hintergrund von positiven Auswirkungen auf die Gesundheitsvorsorge der einzelnen Mitarbeiter/-innen, aber auch vor dem Hintergrund der Förderung der E-Mobilität. Der Kreistag fordert alle in Betracht kommenden Akteure dazu auf, alles in ihren Kräften stehende zu tun, um entsprechend notwendige Öffnungsklauseln im TVÖD zu schaffen und auch ansonsten die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um ein Dienstfahrrad Leasing in Form eines "Leasing mit Entgeltumwandlung" zu ermöglichen.

Sachdarstellung:

Mit Erlass des Finanzministeriums vom 23.11.2012 ist geregelt, dass Diensträder den Dienstwagen gleichgestellt sind mit der Folge, dass für die Privatnutzung von Dienstfahrrädern die vom PKW bekannte Ein-Prozent-Regelung Gültigkeit hat. V

or dem Hintergrund der politisch und gesellschaftlich gewollten verstärkten Nutzung von E-Mobilität besteht daher die Möglichkeit, mittels Dienstfahrrad-Leasing die E-Mobilität von Mitarbeiter/-innen zu verstärken. Diese Möglichkeit wird im Öffentlichen Dienst aber dadurch behindert, dass eine entsprechende Öffnungsklausel im Tarifvertrag zum Zwecke der Entgeltumwandlung von Bruttoentgelt durch Sachleistungen nicht vorgesehen ist.

Eine Entgeltumwandlung zum Zweck der betrieblichen Altersvorsorge allerdings schon. Auf unseren vorangegangenen Antrag mit der DS-Nr. 072/2017 (Dienstrad-Leasing) wird Bezug genommen.


08.05.2018

Anfrage zum Umsetzungsstand DS 018/2014 "Blühflächen und Blühstreifen auf kreiseigenen Flächen"


Sachdarstellung:

Im Rahmen der Umsetzung zur DS 018/2014 bittet die Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN um Informationen zum aktuellen Stand unter Berücksichtigung folgender Fragen:

1. Auf welchen kreiseigenen Flächen wurden Blühflächen und Blühstreifen angelegt?

2. Welche Saatmischungen wurden auf welchen Flächen verwendet?

3. Welche Maßnahmen sind für eine insektenfreundliche Gestaltung und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen umgesetzt worden?

4. Zur Teilnahme an welchen Förderprojekten, die dem Naturschutz zweckdienlich sind, wurden Landwirtinnen und Landwirte vom Kreis Lippe angeregt?


22.03.2018
Projekt „myField“ – Entwicklung eines Anwendungsszenarios für die in der LEADER-Region beteiligten Gemeinden und Kommunen gemeinsam mit dem Kreis Lippe

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, im Rahmen des Projektes „myField“ ein gemeinsames, prototypisches Anwendungsszenario für die in der LEADER-Region beteiligten Gemeinden und Kommunen gemeinsam mit dem Kreis Lippe zu entwickeln. Dieses soll vor dem Hintergrund des in diesen Kommunen vorhandenen hohen Beitrages an regenerativ erzeugter Energie durch Windenergieanlagen, Solarparks und Biogasanlagen sowie der bereits bestehenden, gemeinsamen Beteiligung an den Stadtwerken Lippe-Weser GmbH & Co.KG die Möglichkeiten (flexibler) Großspeicherlösungen simulieren, das Realisierungspotential einer vollständigen Nutzung der Energie aus dieser Region in dieser Region (Energieautarkes NORDLIPPE) ermitteln und damit inhaltlich den Absichtserklärungen des Kreises Lippe und der LEADER-Region NORDLIPPE (siehe Anlage) zur Beteiligung am Forschungsprojekt entsprechen.

Sachdarstellung:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag hat hocherfreut zur Kenntnis genommen, dass es im Rahmen eines Kooperationsprojektes zwischen der Hochschule Ostwestfalen-Lippe, der Universität Bonn und dem Kreis Lippe gelungen ist, die LEADER-Region NORDLIPPE als Modelregion im, durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten Projekt „myField“, zu positionieren. Im Rahmen der „Kick off“-Veranstaltung wurden im Innovationszentrum Dörentrup am 06.03.2018 erste Details zum Projekt vorgestellt.

„myField“ ist dem zur Folge ein webbasiertes Partizipationstool zur Simulation und Eigenabschätzung nachbarschaftlicher Energie- und Umweltvorhaben. Deutlich wurde aber auf Nachfrage auch, das bis dato noch keine Entscheidung hinsichtlich der Projektverortung gefallen ist. Insofern beantragt die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Kreises Lippe, den oben genannten Beschluss zu fassen.

Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN


14.02.2018

„Kompensationskonzept Lippe“ als Beitrag zum ZK Lippe 2025 Leitziel 10
Hier: Beauftragung und Einrichtung einer Stelle

 - Änderungsantrag zur DS 001/2018 – Haushaltsentwurf 2018

 

Beschlussvorschlag:

Zur Entwicklung und Umsetzung eines „Kompensationskonzeptes Lippe 2025“ sowie zur Gewährleistung des - infolge gesetzlicher Neuregelung sowie erhöhten Anfalls an Ersatzgeld - erhöhten Vollzugs (Umsetzung/Nachweis/Evaluation) der Eingriffsregelung wird im FG 670 unter dem Produkt 013 001 001 (5421400 bzw. 7421400) eine Stelle für diese Aufgaben eingerichtet.

 

Sachdarstellung:

Durch die in den letzten Jahren ständige Erhöhung der Fallzahlen in der Eingriffsregelung infolge der guten konjunkturellen Entwicklung mit entsprechend hoher Bautätigkeit insgesamt und auch durch den Bau von Windkraftanlagen und die damit einhergehend steigende Zahl der Kompensationsverpflichtungen wird es erforderlich, diese Maßnahmen in einem „Kompensationskonzept Lippe 2025“ zusammenzuführen und einer konzeptionellen Betrachtungsweise zu unterziehen.

Die Umsetzung vieler kleinerer Kompensationsmaßnahmen im Kreisgebiet ist nicht zielführend und ökologisch wenig sinnvoll. Eine Biotopvernetzung sollte großflächiger und in sich kleingliedriger aufgebaut und bewertet sein. Durch die politisch gewollte Steigerung der regenerativen Energien, insbesondere der Windenergie in Lippe, und dem Ziel der Einsparung von CO 2 werden großflächige Kompensationsmaßnahmen erwartet, die es gilt, fach- und sachgerecht umzusetzen. Hierzu gehört auch ein Monitoring, welches sicherstellt, ob die zu entwickelnden Maßnahmen zielführend umgesetzt und diese Wirkung zeigen sowie zukunftsorientiert angelegt worden sind, wie z.B. Ablenkflächen bei dem Rotmilan. Hier gilt es auch, diese Konzeptionen ggf. wissenschaftlich zu begleiten.
Die Geldleistungen, die als Ersatzgeld durch die verschiedensten Eingriffsverursacher gezahlt werden, gilt es nachzuhalten und sinnvoll im Sinne des Umwelt- und insbesondere des Artenschutzes einzusetzen. Hier sind Konzepte einer Biotopvernetzung unter Beachtung der Biodiversitätsstrategie des Kreises Lippe zu entwickeln und auszubauen.

Das Zukunftskonzept Lippe 2025 hat unter dem Leitziel 10 die Biodiversitätsstrategie „Lebendige Vielfalt Lippe 2025“ festgeschrieben. Durch diese können mit allen relevanten Akteuren und den Kommunen Lippes gemeinsam konkrete Ziele und Handlungskonzepte zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen konzeptionell entwickelt werden.

Darüber hinaus ist unter Verwendung des Drei-Säulen-Konzepts des Ökokontos im Kreis Lippe eine Kulisse für Ökokonten basierend auf dem Biotopverbundsystem und den geschützten Bereichen zu entwickeln.

Die Wahrnehmung der vorweg geschilderten Inhalte einer derartigen Stelle sollte die Funktion eines Mittelsmannes zwischen privaten Kompensationsangeboten und Eingriffnehmern darstellen. Die Eingruppierung ist nach EG 10 einzuplanen und dieses entspricht den auszuschreibenden Tätigkeitsmerkmalen.

 

Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN


14.02.2018

Anlage eines Sortengartens (Streuobstwiese) mit heimischen Obstsorten als Beitrag zum ZK Lippe 2025

- Änderungsantrag zur DS 001/2018 – Haushaltsentwurf 2018

 

Beschlussvorschlag:

Im Produkthaushalt 2018 werden unter dem Produktbereich „Natur und Landschaftspflege“ beim Produkt 013/001/001 weitere 10.000 Euro unter 5421400 bzw. 7421400 für die Anlage eines Sortengartens (Streuobstwiese) mit heimischen Obstsorten eingeplant, um die Biodiversitätsstrategie des Kreises Lippe in einem wichtigen ökologischen Bereich umzusetzen (ZK Lippe 2025-10.5.1).

Weiterhin wird von der Verwaltung überprüft, inwieweit Ausgleichsflächen, die dem Kreis Lippe im Rahmen eines Ausgleichsflächenpools zur Verfügung stehen, in dieses Projekt eingebracht werden können.

 

Sachdarstellung:

Streuobstwiesen sind mit bis zu 5000 Tier- und Pflanzenarten einer der Hotspots der Artenvielfalt und der Biodiversität. Sie sind daher ein wichtiges Element in den Aktivitäten des Kreises zur Förderung der Biodiversität, wie auch im Rahmen der Artenschutzkonferenz deutlich wurde.

Das Thema findet auch in der Bevölkerung großen Anklang und kann gut genutzt werden, um Themen des allgemeinen Umwelt- und Naturschutzes als auch die wichtigen Themen Nachhaltigkeit, Artenschutz und Biodiversität zu transportieren. Gleichfalls kann durch die Anlage der Wiese und eine fachgerechte Pflege viel für den regionalen Artenschutz getan werden. Nicht zu vernachlässigen ist, dass mit der Umweltbildung und einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit, mit einem solchen Sortengarten darüber hinaus für regionale Produkte und Regionalvermarktung geworben werden kann.

Darum werden weitere Ziele mit dem Projekt verfolgt:

• Gründung einer Arbeitsgemeinschaft „Streuobstwiesen in Lippe“ mit folgenden Aufgaben: 

  • Aufbau und die Unterhaltung der Obstbaumwiese
  • Vernetzung der Aktiven in der Region: Naturschutzverbände, Heimatvereine, Kirchengemeinden, Schulen, Regionalvermarkter… 
  • Vermittlung von öffentlichen Flächen an Interessierte (ungepflegte Ausgleichsflächen können so in Nutzung genommen und gepflegt werden)
  • Werbung für alte heimische Sorten
  • Zusammenarbeit mit den Umweltbildungseinrichtungen in der Region. 

• Stärkung von regionalen Wirtschaftskreisläufen (z.B. durch Verwertung von Erzeugnissen aus Streuobstanbau in Zusammenarbeit mit Saftmobilen und Mostereien und begleitender Öffentlichkeitsarbeit)

• Das fachspezifische Wissen über die Pflege der Kulturlandschaft weitergeben in Seminaren und Kursen zu Themen wie: 

  • Anlage einer Obstwiese, fachgerechter Baumschnitt und Veredelung
  • Fachexkursionen zu verschiedenen Themen: 

    - ornithologische Wanderungen 
    - Bau von Nisthilfen 
    - Bienen und Imkerei 
  • Veranstaltungen wie Picknicks auf der Obstwiese, Familientage, Erlebnisspaziergänge und das Klassenzimmer im Grünen.

Die Streuobstwiese- der Sortengarten- ist eine alte Kulturlandschaft, die wir in Lippe noch teilweise vorfinden. Auf einer Streuobstwiese stehen hochstämmige Obstbäume verschiedener Arten wie Apfel, Birne, Pflaume, Kirsche und auch Walnuss. Meistens sind dort alte und regionale Obstsorten wie zum Beispiel Extertaler Katzenkopf, Rote Sternrenette oder Schöner aus Boskoop zu finden. Diese alten Sorten haben sich zum Teil schon seit Jahrhunderten bewährt und sind naturgesund auch ohne den Einsatz von Pestiziden und oft für Allergiker geeignet.

Diese Sorten sind an die spezifischen Bedingungen ihres Standortes angepasst und bieten eine außerordentliche Formen-, Farben- und Geschmacksvielfalt und sind zudem Träger wertvoller Eigenschaften wie Geschmack, Haltbarkeit und Krankheitsresistenz. Durch ihre Strukturvielfalt sind Streuobstwiesen ein wertvoller Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere sowie ein "Schaufenster bäuerlichen Wirtschaftens" früherer Generationen. Die Widerbelebung alter Sorten ist aber auch ein nicht zu unterschätzender Teilaspekt einer zu stärkenden zukunftsorientierten modernen regionalen Produktion von Lebensmitteln.  

 

Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN


14.02.2018

Zertifizierung der Lippischen Wälder nach den FSC-Kriterien im Rahmen seiner Biodiversitätsstrategie

- Änderungsantrag zur DS 001/2018 - Haushaltsentwurf 2018

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreis Lippe setzt sich dafür ein, dass im Rahmen seiner Biodiversitätsstrategie die Lippischen Wälder nach den FSC-Kriterien zertifiziert werden, dazu startet er eine Information- und Unterstützungskampagne für die Lippischen Waldbauern.
  2. Der Landesverband Lippe als größter Waldbesitzer in Lippe wird gebeten, sich der Initiative des Kreises Lippe anzuschließen und diese zu unterstützen, sowie die eigenen Wälder FSC zertifizieren zu lassen
  3. Im Produkthaushalt 2018 werden unter dem Produktbereich „Natur und Landschaftspflege“ beim Produkt 013/001/001 dazu weitere 10.000 Euro unter 5421400 bzw. 7421400 eingeplant, um die Biodiversitätsstrategie des Kreises Lippe unter dem Gesichtspunkt der regionalen Wald- und Forstwirtschaftumzusetzen (ZK Lippe 2025-10.5.1).
  4.  

Sachdarstellung:

Im Rahmen der Lippischen Artenschutzkonferenz des Kreises Lippe war das Thema Biodiversitätsstrategie eines der wichtigsten Schwerpunkte.

Darum bedarf es im Rahmen der Weiterentwicklung der Lippischen Biodiversitätsstrategie auch für die Lippischen Waldgebiete eine Strategie dazu.

Zukünftige Biodiversitätspolitik wird zunehmend darauf ausgerichtet sein, die Widerstandsfähigkeit, die Unversehrtheit und Vitalität von natürlichen Ökosystemen zu schützen. Im Zusammenhang mit solch einem Ansatz, der auf dem Schutz und der Entwicklung von natürlichen (grünen) Infrastrukturen in einer multifunktionalen Landschaft basiert, liefern Wald und Wildgebiete einen einmaligen und hoch zu bewertenden Beitrag. Deshalb sind Wald und Wildgebiete ein wichtiger Teil der Strategie zur Beendigung des Biodiversitätsverlustes.

Darum steht für den Kreis Lippe der Wald als einer der größten Träger der Artenvielfalt im Zentrum der Betrachtungsweise.

Die FSC Zertifizierung dokumentiert, wie sich Ziele des Naturschutzes und Ziele der ökonomischen Nachhaltigkeit gleichrangig in den Wirtschaftswald integrieren lassen. Mehrere Bundesländer, so auch NRW, haben ihre Staatsforsten FSC zertifizieren lassen.

Was Hessen kann, kann Lippe auch:

Durch die FSC-Standards soll der Hessische Staatswald künftig ökologischer, stabiler und risikoärmer gemacht werden. So ist zum Beispiel der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich untersagt. Außerdem muss ein Anteil von 5 Prozent der zertifizierten Fläche permanent aus der Bewirtschaftung genommen werden. Bei der Wahl der Baumarten richtet sich FSC nach der natürlich vorkommenden Waldgesellschaft. Die Einführung der FSC-Standards kann auch zu Veränderungen der Ziele des Landes Hessen für den Staatswald führen. Allerdings sind mit dem Erhalt des FSC-Siegels auch Chancen für den Verkauf hessischen Holzes verbunden. Denn die Nachfrage am Markt nach FSC-zertifiziertem Holz wächst. Ziel ist es diese Marktchancen für den Landesbetrieb Hessen-Forst zu erschließen.

"Die flächige FSC-Zertifizierung im hessischen Landeswald wird ein Gewinn für Menschen und Natur sein, davon bin ich fest überzeugt. Dieser gesellschaftliche Gewinn wird sich in der Zukunft bezahlt machen, denn Forstwirtschaft bedeutet langfristig nachhaltig denken und handeln. Dabei ist die Sicherung von Artenvielfalt im Wald ökonomisch kaum messbar. Ein Schwarzspecht im Wald trägt kein Preisschild und bringt der Landeskasse keinen Euro mehr ein. Trotzdem wollen wir, dass er und viele andere Arten in unseren Wäldern eine Heimat finden und behalten. Dafür braucht es weitsichtige Entscheidungen der Politik wie diese, Denn sie ist eine gute Entscheidung für den Wald unserer Enkel“, so Dr. Uwe Sayer Geschäftsführer FSC Deutschland zu dem Beschluss der Hessischen Landesregierung seine Wälder nach FSC-Standard zu zertifizieren

Auch die Lippischen Holzverarbeitungsunternehmen, die Ihren Holzbedarf aus der Region beziehen, werden auf Dauer auf eine FSC -Zertifizierte Waldwirtschaft bestehen um ihre hochwertigen Produkte auch weiterhin weltweit vermarkten zu können.

Große Unternehmen wie IKEA und OTTO haben wiederholt ihren Bedarf nach mehr FSC-zertifiziertem Holz für ihre in Deutschland gefertigten Produkte geäußert.

 

Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN


14.11.2017

Anfrage zum Beschaffungswesen; Nutzung von Recyclingpapier

 

Im Rahmen der Umsetzung zur DS 089/2013 bittet die Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN um Informationen zum aktuellen Umsetzungsstand unter Berücksichtigung folgender Fragen:

 

1.         Wie hoch ist der Papierverbrauch des Kreises Lippe und seiner Beteiligungen insgesamt?

1.1        Wie hoch ist jeweils der Anteil an Recyclingpapier?

 

2.         Wie hoch ist der Papierverbrauch der Kreisschulen insgesamt?

2.1        Wie hoch ist jeweils der Anteil an Recyclingpapier?

 

Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN


12.09.2017

Anfrage "Finanzierung der lippischen Tierheime"

 

Der Vorsitzende des Tierschutzvereins „Tierschutz der Tat e.V.“, Christopher Imig, hat in einer der letzten Umweltausschuss-Sitzungen des Kreistages auf die prekäre Situation des Tierheims in Detmold hingewiesen.

Im letzten Kreistag wurde beschlossen, dass sich der Landrat in der Bürgermeisterkonferenz mit den Bürgermeistern abstimmt. Darum ist es wichtig, für die Umweltausschuss-Sitzung am 21.09.2017 folgende Fragen beantwortet zu bekommen:

 

1.     Bestehen Verträge hinsichtlich der Tierheime zwischen den einzelnen Kommunen und dem Kreis Lippe?

2.     Gibt es Verträge des Kreises Lippe mit den lippischen Tierheimen?

3.     Welche lippischen Gemeinden haben Verträge mit den Tierheimen?

4.     Wieviel zahlen die einzelnen Gemeinden an welches Tierheim?

5.     Wer trägt im Rahmen der Zuständigkeiten des Veterinäramtes die Kosten für die Unterbringung von Tieren (Beispiel: Tierbeschlagnahmung)?

6.     Gibt es Zuweisungen/Absprachen der Tierheime mit Nachbarkreisen (Beispiel Kreis Höxter)?

7.     Werden die Kapazitäten der privat- und vereinsgeführten Tierheime dem Bedarf gerecht?

8.     In welchen Kommunen wurde die Kastrationspflicht bereits eingeführt?

 

Darüber hinaus bitten wir um folgende Informationen:

a)     Einblick in die Kostenaufstellung/Wirtschaftspläne der Tierheime

b)    Größe der Einrichtungen

c)     Belegungszahlen nach Arten aufgeschlüsselt

d)    Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen

e)     Anzahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen

Wir sehen es als wichtig an, dass diese Fragen vor der Beratung im Umweltausschuss beantwortet werden.

 

Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN


01.09.2017

Standortkonzept zur Entwicklung von sozialen und medizinischen Kompetenzzentren in den lippischen Kommunen

- Antrag zur DS 98.1/2017 - Zukunftskonzept Lippe 2025


Beschlussvorschlag:

Im Rahmen des Zukunftskonzepts Lippe 2025 gibt es verschiedenste Maßnahmen, die aus unserer Sicht nur als gemeinsame Maßnahme einen Sinn ergeben, darum wird der Landrat beauftragt, ein gemeinsames Standortkonzept für regionale Sozial- und Gesundheitsstandorte in lippischen Kommunen vorzubereiten.

 

Sachdarstellung:

Aufgabe muss es sein, neben den bestehenden und neu zu entwickelnden dezentralen Sozial-leistungsangeboten des Kreises auch in Kooperation mit den Städten und Gemeinden, mit dem Klinikum Lippe GmbH, der Ärztekammer und der kassenärztlichen Vereinigung, eine dezentrale fachärztliche Versorgung zentral und gemeinsam anzubieten. Darum ist es notwendig, bestimmte Maßnahmen des Zukunftskonzeptes Lippe 2025 unter dem Gesichtspunkt eines gemeinsamen Standortprojektes zu konzipieren.

Beispielhaft würden dafür aus unserer Sicht die Maßnahmen 17, 18, 20, 23, 26 und 27 in Frage kommen. Die Zielsetzung der Agenda des Zukunftskonzepts Lippe 2025 kann somit zu den Bürgerinnen und Bürgern gebracht und gemeinsam mit diesen umgesetzt werden.

 

Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN


26.07.2017

„Projekt „Umsetzung Teilhabe2015 (UTe)“ des Landschaftsverbandes  Westfalen-Lippe (LWL) der LWL-Behindertenhilfe zur Einführung eines neuen Hilfeplanverfahrens“

 

Beim LWL ist  die Entscheidung über die Einführung eines neuen Hilfeplanverfahrens am 14.07.2017 gefallen.

Zukünftig soll die Steuerungsverantwortung auf den Leistungsträger LWL übergehen. Mit dieser Neuausrichtung des Hilfeplanverfahrens soll insbesondere eine Kostendämpfung im Bereich der Behindertenhilfe verbunden sein.

Der LWL beziffert das Einsparpotential auf ca. 5,5 Mio. Euro.

Allerdings müssen für die Umsetzung dieses neuen Hilfeplanverfahrens beim LWL 78,3 vollzeitverrechnete Stellen neu eingerichtet werden. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Personalaufwendungen belaufen sich danach auf ca. 6 Mio. Euro und würden das Einsparpotenzial bei den Leistungsnehmern wieder aufzehren.

Dieses Verfahren hat der Erste Landesrate und Kämmerer des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Hrn. Dr. Georg Lunemann,  in der letzten Sitzung der Haushaltsstrukturkommission des Kreises Lippe (Unterausschuss FPA) am 14.06.2017 vorgestellt

Ein positiver wirtschaftlicher Effekt, der die zusätzlichen Personalaufwendungen abdeckt, ist damit zunächst nicht sichtbar. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein.

Der LWL beabsichtigt, das Verfahren über die Modellkommunen hinaus, in denen das Hilfeplanverfahren bislang erprobt wird, auf sämtliche Kommunen im Verbandsgebiet auszudehnen und  als erstes in der Region Nord (Münsterland) zu implementieren.

Da der Kreis Lippe (Region Ost) nicht zu der Region gehört in dem das Verfahren als erstes umgesetzt werden soll stellen sich für uns folgende Fragen:

1.       Welche Einfluss Möglichkeiten sieht der Kreis Lippe im weiteren Verfahren, wenn alles schon in der Region Nord eingeführt werden soll.

2.       Hat der LWL mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen, um die erforderlichen Umsetzungsschritte und ihre etwaigen Auswirkungen auf die Praxis der Hilfegewährung für die Menschen mit Behinderungen auch im Kreis Lippe darzustellen?

3.       Ob und inwieweit waren die bislang in die Hilfegewährung eingebundenen Leistungserbringer  im Kreis Lippe in die Entwicklung des Soll-Konzeptes zur Umsetzung der Ergebnisse des Projektes Teilhabe2015 der LWL-Behindertenhilfe einbezogen?

4.       Ist der Verwaltung bekannt, welche Auswirkungen die Leistungserbringer durch die Umstellung auf die Qualität der Hilfegewährung für Menschen mit Behinderungen sehen und ob die Umsetzung des neuen Hilfeplanverfahrens im Kreisgebiet Auswirkungen auf die Personalausstattung der Leistungserbringer hat?

5.       Wurden dazu seitens der Verwaltung Gespräche mit den Leistungserbringern geführt?

6.       Welche Auswirkungen hat das neue Verfahren auf das Personal im Kreis Lippe?

7.       Wie steht die Verwaltung dazu, dass die zuständigen Abteilungen zentral von Münster aus arbeiten sollen, statt direkt vor Ort angesiedelt zu werden?   

8.       Wie wird das Vorgehen zu den Hilfen nach §67 ff. SGB XII beurteilt, besonders unter dem Gesichtspunkt des § 68.3 SGB XII in dem es heißt:

„ (3) Die Träger der Sozialhilfe sollen mit den Vereinigungen, die sich die gleichen Aufgaben zum Ziel gesetzt haben, und mit den sonst beteiligten Stellen zusammenarbeiten und darauf hinwirken, dass sich die Sozialhilfe und die Tätigkeit dieser Vereinigungen und Stellen wirksam ergänzen.“?

Hierzu sollen die beauftragten Stellen aufgelöst werden. Die Bearbeitung soll auch durch die regional zuständigen Hilfeplaner*innen erfolgen.

Link zur Vorlage des LWL:

https://www.lwl.org/bi-lwl/vo020.asp?VOLFDNR=7388#searchword

 

Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN


23.05.2017
Anfrage zur Aufbringung von Gülle und Gärresten im Kreis Lippe

 

Die Kreistagsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Wieviel Gülle wurde jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017 im Kreis Lippe aufgebracht?

2. Wie viele Gärreste aus Biogasanlagen wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 im Kreis Lippe aufgebracht?

3. Importiert der Kreis Lippe Gülle und Gärreste aus Biogasanlagen aus anderen Bundesländern und/oder Ländern?

4. Wenn ja, in welcher Größenordnung?

 

Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN


16.05.2017
Dienstrad-Leasing für Mitarbeiter/-innen des Kreises

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, dass die Kreisverwaltung bedarfsgerecht Diensträder zur Verfügung stellt, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch privat genutzt werden können.

 

Sachdarstellung:

Durch das Leasing eines Dienstrads sparen der Mitarbeiter und der Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben, weil die Raten vom Bruttolohn abgezogen und erst danach die Abgaben berechnet werden. Für Arbeitnehmer mit Tarifvertrag muss die zuständige Gewerkschaft zustimmen.

Aufgrund hoher Nachfrage gibt es enorme Wachstumsraten in diesem Bereich. Nach Angabe eines Leasing-Unternehmens beläuft sich der Zuwachs seit dem vergangenen Jahr auf 400 Prozent. Die Arbeitgeber und Fahrradhändler gehen einen Vertrag mit einer Leasingfirma ein. Mitarbeiter können sich dann im entsprechenden Geschäft ein Fahrrad oder Pedelec aussuchen. Der Arbeitgeber legt zuvor fest, welche Räder infrage kommen. Das Rad wird über einen Zeitraum von drei Jahren geleast und kann dann vom Mitarbeiter für zehn Prozent des ursprünglichen Preises gekauft werden.

Hinsichtlich des Klimaschutzes ist das Leasing eines Dienstrads im Rahmen des Klimapaktes für den Kreis Lippe ein begrüßenswertes Projekt.

 

Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN


20.03.2017
Projektmittel für Integrationscoaches

 

Beschlussvorschlag:

Die Projektmittel Integrationscoach werden von 80.000 Euro (lt. Änderungsliste vom 13.03.2017) auf 135.000 Euro aufgestockt.

 

Sachdarstellung:

Die Schülerzahlen an den Berufskollegs bei den Internationalen Klassen steigen seit Jahren an. Im Schuljahr 15/16 von 207 Schülerinnen und Schüler auf ca. 360 SuS zurzeit. Durch die damit verbundene weitere Einrichtung von Internationalen Klassen an unseren BK ist der Bedarf an zusätzlichen Integrationscoaches zwingend notwendig. Mit der Erhöhung der Mittel können 2 weitere Stellen geschaffen werden.

Unter der Haushaltsstelle werden zurzeit 2 Stellen für die Bildungsgenossenschaft finanziert. Die Erhöhung der Mittel von vorgesehenen 40.000 Euro auf 80.000 Euro (Änderungsliste vom 13.03.2017) reicht nicht aus, um zwei Stellen zu finanzieren. Hierfür wären schon alleine 90.000 Euro notwendig.

In den Folgejahren 2018 und 2019 wird der Haushaltsansatz um 100.000 Euro erweitert, auf Grundlage der Änderungsliste vom 13.03.2017 der Verwaltung.

Damit können 4 Stellen in den nächsten Jahren finanziert werden.

 

Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN


16.03.2017
Haushaltsmittel für Nationalparkplanung

 

Beschlussvorschlag:

Einstellung eines Haushaltstitels „Nationalparkplanung" unter dem Produktbereich 013 Natur- und Landschaftspflege, Produktgruppe 001 Natur und Landschaft, Produkt 001 Freiraumschutz und -entwicklung mit einer Summe von 5000,- Euro.

 

Sachdarstellung:

Das Land NRW hat in seinem Landesentwicklungsplan das Ziel, einen Nationalpark Senne planungsrechtlich zu sichern, festgeschrieben.

Dort heißt es unter Seite 9 zum Thema „Natur, erneuerbare Ressourcen und Klima schützen":

Natur und Landschaft sollen im besiedelten und unbesiedelten Raum so geschützt, entwickelt und - soweit erforderlich - wiederhergestellt werden, dass alle Funktionen des Naturhaushalts, die biologische Vielfalt und das Landschaftsbild nachhaltig gesichert werden.

Die biologische Vielfalt in Nordrhein-Westfalen ist ein Naturkapital, das auch einen wichtigen Beitrag zum Wohlergehen der Bevölkerung und zum wirtschaftlichen Wohlstand beiträgt. Im Einklang mit den internationalen Strategien zum Erhalt der biologischen Vielfalt der UN (Rio 1992) und der EU (Strategie 2020), soll die fortschreitende Verminderung der biologischen Vielfalt und ökosystemarer Leistungsfähigkeit aufgehalten werden. Hierzu sind bereits bei der Landesplanung raumbezogene Festlegungen für Naturschutz und Landschaftsentwicklung erforderlich. Ca. 15 % der Landesfläche sind als Kernflächen eines alle Landesteile übergreifenden Biotopverbundes erfasst und im LEP für den Schutz der Natur festgelegt.

Dem dienen unter anderem der Nationalpark Eifel sowie die Sicherung einer Gebietskulisse für eine mögliche Ausweisung eines Nationalparks Senne.

Und unter der Seite 64, 7.2-2 heißt es:

7.2 Natur und Landschaft

Ziele und Grundsätze

7.2-2 Ziel Gebiete für den Schutz der Natur

Die im LEP zeichnerisch festgelegten Gebiete für den Schutz der Natur sind für den landesweiten Biotopverbund zu sichern und in den Regionalplänen über die Festlegung von Bereichen zum Schutz der Natur zu konkretisieren. Die Bereiche zum Schutz der Natur sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erhalten und zu entwickeln.

Das im LEP zeichnerisch festgelegte Gebiet für den Schutz der Natur, welches das Gebiet des derzeitigen Truppenübungsplatzes Senne überlagert, das sich im Eigentum des Bundes befindet, ist durch Festlegungen der Regionalplanung in seiner Einzigartigkeit und naturräumlichen Funktionsvielfalt als einer der bedeutendsten, zusammenhängenden Biotopkomplexe in Nordrhein-Westfalen so zu erhalten, dass die Unterschutzstellung als Nationalpark möglich ist.

Die Bezirksregierung Detmold hat den Auftrag, dieses im Rahmen seiner Planungen umzusetzen.

Der Kreis Lippe wird und muss sich an diesen Planungen beteiligen, besonders unter dem Gesichtspunkt, seine Interessen bei der Planung zu vertreten.

 

Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN


16.03.2017
Leitziele des Zukunftkonzeptes Lippe 2015


Beschlussvorschlag:

Die Leitziele 1 –3, 5,7-8,10 des Zukunftskonzeptes 2025 werden, Grundlage DS 164.1/2016 Änderungsantrag von SPD und CDU, wie folgt geändert:

 

Leitziel 1.: Lippe entwickelt sich zu einem in der Digitalisierung führenden Kreis

Neu: Leitziel 1.:
Lippe entwickelt sich zu einer in der Digitalisierung führenden ländlichen Region

 

Leitziel 3.: Lippe macht fit für den Arbeitsmarkt der Zukunft

Neu: Leitziel 3.:
Lippe macht die Menschen fit für den Arbeitsmarkt der Zukunft

 

Leitziel 5.: Lippe entwickelt sich zu einer Region vernetzter und funktioneller Mobilität

Neu: Leitziel 5.:
Lippe entwickelt sich zur Musterregion vernetzter und optimierter Mobilität im ländlichen Raum

 

Leitziel 7.: Lippe macht Familiengerechtigkeit zur Leitschnur seines Handelns

Neu: Leitziel 7.:
Lippe macht eine gerechte Sozial- und Familienpolitik zur Leitschnur seines Handelns

 

Leitziel 8.: Lippe ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Neu: Leitziel 8.:
Lippe ermöglicht allen Menschen in ihrer individuellen Vielfalt die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

 

Leitziel 10.: Lippe stellt sich seiner Verantwortung für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz im Einklang mit einer verantwortungsbewussten und nachhaltig wirtschaftenden Land- und Forstwirtschaft

Neu: Leitziel 10.:
Lippe etabliert sich als beispielgebende Klimaschutzregion und als Musterregion zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen (Wasser, Boden, Luft, Biodiversität)

 

Sachdarstellung:

Ggfs. mündlich


Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN


16.03.2017
Handlungsfelder des Zukunftskonzeptes Lippe 2025

 

Beschlussvorschlag:

Die beschriebenen Handlungsfelder der Leitziele 4-7, 10 des Zukunftskonzeptes 2025, Grundlage DS 164/2016 Anlage, werden wie folgt geändert:

 

Leitziel 4 - Lippe profiliert sich als innovative Bildungsregion für alle 
Handlungsfeld 2:

  1. Alt: Zugänge ermöglichen: Bildungsangebote mit Zukunft
    Neu: Zugänge ermöglichen: Bildungsangebote mit Zukunft (Digitalisierung 4.0)

 

Leitziel 5 - Lippe entwickelt sich zur Musterregion vernetzter und optimierter Mobilität im ländlichen Raum
Handlungsfelder 1,2,4:

  1. Alt: Verkehre neu denken: Ein multimodales Verkehrskonzept mit marktfähigen Preisen
    Neu: Verkehre neu denken: Ein multimodales Verkehrskonzept erstellen
  2. Alt: Nachfrage schaffen: Einfache Informationen und marktfähige Preise
    Neu: Nachfrage schaffen und auf Bedürfnisse reagieren: Bessere Außendarstellung und einfache Informationen
  3. --
  4. Alt: Elektromobilität fördern: Den Anteil der e-Mobilität im ÖPNV und im Individualverkehr steigern 
    Neu: Postfossile Mobilität fördern: den Anteil der postfossilen Mobilität im ÖPNV und  im Individualverkehr steigern

 

Leitziel 6 - Lippe erweitert und sichert seine Gesundheitsversorgung
Handlungsfelder 1-4 neu 1-6

1. Alt: Qualität erhalten: Stationäre Versorgung weiterentwickeln
1. Neu: Qualität erhalten

1. Alt: Qualität erhalten: Stationäre Versorgung weiterentwickeln 
2. Neu: Stationäre Versorgung weiterentwickeln

2. Alt: Angebote integrieren: Ambulante Versorgung sichern
3. Neu: Angebote integrieren

2. Alt: Angebote integrieren: Ambulante Versorgung sichern
4. Neu: Ambulante Versorgung sichern und erweitern

3. Alt wird 5. Neu 

4. Alt wird 6. Neu

 

Leitziel 7 - Lippe macht eine gerechte Sozial- und Familienpolitik zur Leitschnur seines HandelnsHandlungsfelder: 1-2

1. Alt: Lebenslagen erkennen: Familienpolitik als Querschnittsaufgabe
1. Neu: Lebenslagen erkennen

1. Alt: Lebenslagen erkennen: Familienpolitik als Querschnittsaufgabe
2. Neu: Familienpolitik als Querschnittsaufgabe

2. Alt wird 3 Neu

3. Alt wird 4 Neu

 

Leitziel 10:

Lippe etabliert sich als beispielgebende Klimaschutzregion und als Musterregion zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen (Wasser, Boden, Luft, Biodiversität)
Handlungsfelder: 2,4,5,6

2. Alt: Konkurrenz vermeiden: Eine gerechte Verteilung der Fläche
2. Neu: Eine gerechte Verteilung der Fläche unter dem Gesichtspunkt der primären Nutzung von Brach- und Konversionsflächen

4. Alt: Made in Lippe: regionale Vermarktung stärken
4. Neu: Made in Lippe: Regionale und ökologische Vermarktung stärken

5. Neu: Umweltbildung fördern und ausbauen 

6. Neu: Sicherung des ökologischen Gleichgewichtes und des Tier- und Artenschutzes

 

Sachdarstellung:

Erfolgt ggfs. mündlich

 

Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN


15.03.2017
Wiedereröffnung des EU-Büros

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Wiedereröffnung des EU-Büros in Brüssel, im Einvernehmen mit dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag, gegebenenfalls unter Einbindung anderer OWL-Kreise. Die Verwaltung wird beauftragt – im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten (vgl. unten) – die Verhandlungen mit den entsprechenden Institutionen zu führen. Zur Kostendeckung wird der Haushaltsansatz des Vorjahres zu Grunde gelegt.

Sachdarstellung:

Bei der Auflösung des EU-Büros in Brüssel geht es rechtlich nicht nur um eine Personalentscheidung, sondern um die künftige Ausrichtung der Wirtschaftsförderung. Es handelt sich insoweit um eine Sachentscheidung, in die der Kreistag eingebunden werden muss. Die Wiedereröffnung des Büros unter dem „Dach des Landes NRW“ setzt allerdings voraus, dass der Kreis Lippe – mit Billigung des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages – gegebenenfalls als Regional-Zusammenschluss mit anderen OWL-Kreisen seine Tätigkeit aufnimmt.

Die Wahrnehmung lippischer Interessen durch Einrichtung eines (ausschließlich) „lippischen Kreisbüros“ in der Brüsseler Landesvertretung ist aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen.

Die Regiopol-Bildung und der Zusammenschluss der Kommunen im Ruhrgebiet zum RVR führt innerhalb von Nordrhein-Westfalen zu einer Interessen-Konzentration bei den entsprechenden Gremien in Brüssel. Die OWL-Kreise würden in einem relativ kurzem Zeitraum im Wettstreit um die Wirtschaftsförderung ins Hintertreffen geraten, wenn sie auf keine entsprechende Interessenvertretung in Brüssel zurückgreifen könnten. Gerade eine Vernetzung im Zentrum europäischer Gremien gewährleistet sichere Leistungszusagen im europäischen Förderungssystem. Auch die wirtschaftliche Kooperation mit osteuropäischen Partnerschaftskreisen und –städten  wurde in der Vergangenheit durch das Europa-Büro begleitet.

Die frühzeitige Information über neue EU-Förderprogramme und die direkte Verbindung zum nordrhein-westfälischen EU-Minister, der z.Zt. in Personalunion auch Chef der Staatskanzlei ist, kann die Projektplanung des Kreises auch perspektivisch beeinflussen. Ein funktionierendes Netzwerk ist insoweit nicht zu unterschätzen.

Nach Aussagen des ehemaligen Landrates sind - nach der Schieder-Insolvenz -  die umfangreichen Geldmittel aus dem europäischen Sozialfonds für die Überführung der Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft „nur dem heißen Draht aus Brüssel zu verdanken.“

Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN


22.02.2017
Quartiersentwicklung

 

Beschlussvorschlag:

Für die Quartiersentwicklung in Lippe wird unter dem Produkt 005 003 006 für das Jahr 2017 ein Haushaltsansatz in Höhe von 50.000 € eingestellt. Der Haushaltsansatz wird in den Folgejahren auf 100.000 € erhöht.

 

Sachdarstellung:

Quartiersentwicklung ist eine allumfassende Aufgabe in einem Quartier, die durch den Kreis Lippe initiiert und mitgestaltet wird. Nicht nur die Gesundheitsversorgung darf im Mittelpunkt der Arbeit stehen, sondern ein ganzheitlicher Ansatz ist dafür notwendig. Alle Altersgruppen sind in diese Entwicklungsplanung einzubinden.

Mit diesen Mitteln sollen Initiativen vor Ort unterstützt werden.
In den Folgejahren sollen die Mittel auf 100.000 Euro aufgestockt werden.

Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN


14.02.2017
Wandertag ressourcensparend, umwelt- und klimaschonend gestalten

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verbraucherschutz beschließt, dass die Kreisverwaltung darauf hinwirkt, gemeinsam mit dem Veranstalter Teutoburger Wald Verband / Lippe Tourismus Marketing GmbH und der Stadt Detmold, die Planung, Vorbereitung und Durchführung des 118. Deutschen Wandertages vom 15. - 18.08.2018 in Detmold möglichst ressourcensparend, umwelt- und klimaschonend durchzuführen.

Sachdarstellung:

Zum Deutschen Wandertag 2018 in Detmold ca. 50.000 Teilnehmer/innen erwartet. Es liegt im Interesse aller, die Belastung der Umwelt so weit als irgend möglich zu begrenzen. Im Rahmen des Klimapaktes verpflichtet sich der Kreis Lippe zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

Weiteres erfolgt mündlich.

Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN


27.10.2016
Anfrage zum Förderprogramm gegen Rechtsextremismus

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Sommer dieses Jahres das Interessenbekundungsverfahren zu einem Programm zur Förderung von kommunalen Handlungskonzepten gegen Rechtsextremismus und Rassismus gestartet. Über dieses Förderprogramm besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss von 80 % bis zu einer Höhe von 70.000 € für die Konzipierung und Durchführung eines Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu erhalten.

In den letzten Jahren ist vielerorts eine Zunahme rassistischer und rechtsextremer Aussagen bis hin zu schweren Straftaten zu beobachten. Dagegen vorzugehen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns auch im Kreis Lippe stellen müssen.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Verwaltung das Förderprogramm gegen Rechtsextremismus der Landesregierung bekannt?

  2. Plant die Verwaltung, sich um Mittel aus dem Förderprogramm zu bewerben?

  3. Besteht im Kreis Lippe bereits ein Handlungskonzept gegen Rechtextremismus und/oder eine vom Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte „Partnerschaft für Demokratie“?

  4. Mit welchen Initiativen arbeitet der Kreis Lippe bisher im Themenfeld Rechtsextremismus/Rassismus/Demokratieförderung zusammen?

Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN


26.10.2016
Anfrage zur stärkeren Nutzung der Potenziale migrantischer Wirtschaft

 

Die Anzahl der migrantischen Unternehmen wächst in unserem Land überproportional. Menschen mit Migrationshintergrund wagen besonders häufig den Schritt in die Selbstständigkeit und tragen somit verstärkt zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze bei. Auch für die kommunale Wirtschaft spielt dieser Bereich eine immer stärkere Rolle. Vor diesem Hintergrund bittet die Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Liegen der Verwaltung Zahlen über die Entwicklung von Unternehmen von Migrantinnen und Migranten im Kreis Lippe vor (Zahl der Selbstständigen/ Neuanmeldungen/ Branchen/ Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse)?

  2. Welche Angebote gibt es seitens des Kreises für Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund?

  3. Gibt es seitens der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer spezielle Unterstützungsangebote im Rahmen der Gründungsberatung?

  4. Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Hauptversammlung der IHK?

  5. Welche weiteren Unterstützungsangebote/ Netzwerke sind dem Kreis Lippe bekannt, um Menschen mit Migrationshintergrund den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern?

Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN


25.10.2016
Anfrage bzgl. des Tier- und Artenschutzes - hier: Erfüllung der rechtlichen Vorgaben durch das Veterinäramt (FG 390)

 

Die Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN bittet die Kreisverwaltung, die Beantwortung der folgenden Fragen im nächsten Ausschuss für Umwelt, Energie und Verbraucherschutz vorzutragen:

1) Wie viele Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden in diesem Jahr und in den letzten 2 Jahren angezeigt?
2) Wie viele Verstöße gegen das Artenschutzrecht gab es in 2016 und den vergangenen 2 Jahren?
3) In wie vielen Fällen musste das Veterinäramt aufgrund von angezeigten Verstößen Maßnahmen ergreifen (z.B. Wegnahme von Tieren, Anordnung von Tierhaltungsverboten)?
4) Wie viele Strafanzeigen wurden erstattet?
5) Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet?
6) In welcher Form findet die Überwachung des internationalen Handelns von geschützten Tieren und Pflanzen sowie deren Erzeugnissen im Kreis Lippe durch das Veterinäramt statt?
7) Wie werden Internetportale, auf denen (artgeschützte) Tiere illegal zum Verkauf angeboten werden, durch das Veterinäramt kontrolliert und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
8) In welcher Form wird die Überwachung des ordnungsgemäßen Einsatzes von Arznei- und Futtermitteln im Bereich der Nutztiere gewährleistet?
9) Wie findet die Kontrolle der Bedingungen, unter denen das Nahrungsmittelfleisch gewonnen, behandelt und gelagert wird, statt?
10) Wie viele Mitarbeiter/-innen stehen für diese Tätigkeitsfelder zur Verfügung?

Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

 


24.10.2016
Erstellung eines Konzeptes zur Verausgabung der Mittel aus dem Investitionsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Gute Schule 2020“

 

Beschlussvorschlag:

Der EB Schulen wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, wie die zusätzlichen Investitionsmittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ des Landes NRW verausgabt werden sollen.

Begründung:

Da bereits spätestens Anfang 2017 ein fertiges Konzept entwickelt sein sollte, damit die Mittel schnell abgerufen werden können, sollte im nächsten Ausschuss für Bildungsentwicklung, Sport und Betriebsausschuss ein  Grundsatzbeschluss gefasst werden.

Mit dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ unterstützt die rot-grüne Landesregierung in den Jahren 2017-2020 Kommunen bei Investitionsmaßnahmen im schulischen Bereich in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro. Dies begrüßt unsere Fraktion ausdrücklich.

Die Mittel werden in einem Zeitraum von vier Jahren zu gleichen Teilen ausgezahlt. Die Auszahlung und Abwicklung der Mittel erfolgt über die NRW.Bank auf Antrag, dem ein entsprechendes Konzept beiliegen muss. Die Zins- und Tilgungsleistungen für die Kredite der NRW.Bank übernimmt das Land NRW. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent, so dass ein kommunaler Eigenanteil nicht notwendig ist.

Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 50 Prozent nach der Summe der Schlüsselzuweisung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz in den Jahren 2011-2015 und zu 50 Prozent nach der Schulpauschale im Jahr 2016, so dass unserem Kreis Mittel in Höhe von insgesamt rund 9 Millionen Euro zustehen.

Förderfähig sind Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Schulgebäuden, Investitionen an Sportanlagen, sofern sie sich auf dem Schulgelände befinden, sowie Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen (z.B. in Form von LAN, WLAN bzw. die Beschaffung von Geräten wie Beamer, Whiteboards oder Laptops/PCs).

Die NRW.Bank hat angeboten, entgeltfrei Beratungsmaßnahmen in Form von Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen. Wir halten es für sinnvoll, dass auf dieses Angebot zurückgegriffen wird.

Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN


07.09.2016
Weisung an alle beteiligten Gesellschaften und Geschäftsführer der privatrechtlichorganisierten Unternehmen des Kreises Lippe zum Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 11.05.2016, Aktenzeichen 3 BV 28/14

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, folgende Weisungen zu erteilen:

1. Alle Mitglieder der Gesellschaftsversammlungen beteiligter Gesellschaften*, die vom Kreis Lippe entsendet wurden, stellen sicher, dass die Geschäftsführungen der betroffenen Unternehmen die Beschwerde gegen den vorgenannten Beschluss zurücknehmen. Sie ergreifen unverzüglich alle geeigneten Maßnahmen, um diese Weisung durchzusetzen.

2. Alle Mitglieder von fakultativen Aufsichtsräten, die vom Kreis Lippe bestellt wurden, stellen sicher, dass die Geschäftsführungen der betroffenen Unternehmen die Beschwerde gegen den vorgenannten Beschluss zurücknehmen. Sie ergreifen unverzüglich alle geeigneten Maßnahmen, um diese Weisung durchzusetzen.

3. Der Kreistag beauftragt den Landrat sicherzustellen, dass die Geschäftsführer aller beteiligten Gesellschaften*, alle vorgenannten Mitglieder der Gesellschafterversammlung und alle vorgenannten Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden.

4. Der Landrat informiert den Kreistag umgehend über die Umsetzung der Nummern 1 bis 3 des Beschlusses.

 

*Beteiligte Gesellschaften im Beschlussverfahren 3 BV 28/14: öffentlich, Vorlage-Nr.: 117/2016

 

1. Gesundheitsholding Lippe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Schwarze, Röntgenstraße 18, 32756 Detmold

2. Klinikum Lippe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Schwarze, Röntgenstraße 18, 32756 Detmold

3. Klinik Service Lippe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Schwarze, Röntgenstraße 18, 32756 Detmold

4. ahr Lippe Dienstleistungen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Herzog, Röntgenstraße 18, 32756 Detmold

5. Kreissenioreneinrichtungen Lippe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Schwarze, Röntgenstraße 18, 32756 Detmold

6. MVZ-Lippe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Schwarze, Röntgenstraße 18, 32756 Detmold

7. Netzwerk Lippe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Jeckel, Braunenbrucher Weg 18, 32758 Detmold

8. Verkehrsbetriebe Extertal GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Oehlmann, Am Bahnhof 1, 32699 Extertal

9. Karl Köhne Omnibusbetriebe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Oehlmann, Am Bahnhof 1, 32699 Extertal

10. Stadtbus Detmold GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Oehlmann, Am Bahnhof 1, 32699 Extertal

11. vbe Spedition GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Oehlmann, Am Bahnhof 1, 32699 Extertal

12. WWB WeserWerreBus GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Oehlmann, Am Bahnhof 1, 32699 Extertal

13. Erholungszentrum Schieder GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Huneke, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold

14. InnoConsult OWL GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Günter Weigel, Energiepark 2, 32694 Dörentrup

15. Betreibergesellschaft Lipperlandhalle mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Arend und Frank Schäfer, Bunsenstr. 39, 32657 Lemgo

 

Sachdarstellung:

Das Betriebsverfassungsrecht darf nicht weiter in Frage gestellt werden, und es dürfen keine weiteren Steuergelder durch unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen verschwendet werden!

Der Landrat, Herr Dr. Lehmann, hat gegenüber der Presse erklärt, dass der Kreis Lippe kein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 11.05.2016 einlegen wird, weil externe Juristen dies so empfohlen haben.

Der Kreis Lippe hat keine Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 11.05.2016 eingelegt. D.h., der Kreis Lippe hat den Konzernbetriebsrat für die privatrechtlich organisierten Unternehmen des Kreises Lippe, an welchen er mehrheitlich beteiligt ist, auf der Grundlage des Bundesgesetzes (Betriebsverfassungsgesetz) anerkannt. Entsprechend Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Art. 78 Abs. 2 der Verfassung NRW haben Bundes- und Landesgesetze sowie unmittelbar geltende EU-Richtlinien Vorrang vor der kommunalen Selbstverwaltung.

Kommunal können nur solche Angelegenheiten geregelt werden, die noch nicht durch ein Gesetz geregelt sind, oder bei denen die Gesetze Spielräume für die lokale Ausgestaltung lassen.

Unter anderem auf Grund des § 108 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW und des § 113 Abs. 1 GO NRW besitzt der Kreis Lippe gegenüber seinen privatrechtlich organisierten Unternehmen, an welchen er mehrheitlich beteiligt ist, ein Weisungsrecht (vgl. S. 34 u. 35 des Beschlusses vom 11.05.2016). Durch dieses Weisungsrecht kann und muss der Kreis Lippe sicherstellen, dass das Bundesgesetz (Betriebsverfassungsgesetz) nicht durch seine privatrechtlich organisierten Unternehmen ausgehebelt wird!

Der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 11.05.2016 lautet:
„Es wird festgestellt, dass die Errichtung eines Konzernbetriebsrates für die privatrechtlich organisierten Unternehmen des Kreises Lippe, an welchen er mehrheitlich beteiligt ist, am 13.07.2015 zulässig war. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen. Die Wideranträge werden abgewiesen.“

Am 30.07.2016 berichtete die Lippische Landes-Zeitung, dass der Kreis Lippe darauf verzichtet, Rechtsmittel gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold einzulegen.

Zitat aus dem LZ-Bericht vom 30.07.2016:

„‘Das ist uns von externen Juristen so empfohlen worden. Es wäre also eine Verschwendung von Steuergeldern gewesen, das Verfahren weiter zu betreiben´, betonte der Landrat.“

Eine Woche später, am 05.08.2016, berichtete die LZ: „Die Akte bleibt geöffnet

[…]

Wir haben von den von uns vertretenen Gesellschaften wie der Klinikum Lippe GmbH und anderen keinen Auftrag, unsere Beschwerde zurückzunehmen´, sagte Wolfgang Stückemann gestern. Dies sei Aufgabe der jeweiligen Geschäftsführer – nicht des Kreises. Ein Zeitdruck bestehe nicht. ,Es gibt die Möglichkeit, das Verfahren fortzuführen oder den Beschluss durch Rücknahme der Beschwerde rechtskräftig werden zulassen´, erklärte Johannes Jasper, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht.“

Im Beschluss heißt es sinngemäß u.a.:

„Die Errichtung des Konzernbetriebsrates folgt lediglich dem Bedürfnis, dass das Beteiligungsgremium dort errichtet wird, wo maßgebliche Entscheidungen gefällt werden (s. S. 29 u. 30 des Beschlusses vom 11.05.2016).

[…]

Der Kreis Lippe hingegen hat die Möglichkeit, Einfluss auf die maßgeblichen Entscheidungsträger(Geschäftsführer) zu nehmen durch Erteilung von Weisungen durch die Gesellschafterversammlung bis hin zur Abberufung des Geschäftsführers selbst. Es wird deutlich, dass die Beschlussfassung durch den Kreis Lippe gerade Ausdruck der Beherrschung ist. Unschädlich ist dabei, dass dem vorgenannten Beschluss bereits eine Entscheidung des Aufsichtsrats der Kreissenioreneinrichtungen Lippe GmbH vorausgegangen ist, denn der Kreis Lippe und die Kreissenioreneinrichtungen Lippe GmbH erachteten gerade die Beschlussfassung des Kreises Lippe, der Vertreter in den Aufsichtsrat entsendet, für erforderlich. Hierin zeigt sich auch die Notwendigkeit der Errichtung eines überbetrieblich angesiedelten Arbeitnehmervertretungsgremiums. Hätten sich der Kreisausschuss bzw. der Kreistag dazu entschlossen, eine von den Kreissenioreneinrichtungen Lippe GmbH betriebene Pflegeeinrichtung zu schließen, so stellte dies für den von ihr unterhaltenen Betrieb ggf. eine Betriebsänderung dar. Ergebnisoffene Verhandlungen über einen Interessenausgleich zwischen dem Geschäftsführer der Kreissenioreneinrichtungen Lippe GmbH und ihrem Betriebsrat könnten nicht geführt werden. Die Frage des „Ob“ der Schließung der Einrichtung wäre bereits beantwortet, weil sich der Geschäftsführer der Kreissenioreneinrichtungen Lippe GmbH dem beschlossenen Willen des Kreisausschusses bzw. Kreistages nicht zur Wehr setzen würde (s. S. 40 Abs.1 des Beschlusses vom 11.05.2016).“

Weder das Betriebsverfassungsgesetz (Das BetrVG ist ein Bundesgesetz.), noch das Landespersonalvertretungsgesetz NRW (Das LPVG NW ist ein Landesgesetz.), kennt eine „Gesamtbeschäftigtenvertretung“.

Das Gremium „Gesamtbeschäftigtenvertretung“ kennt das Betriebsverfassungsrecht ebenso wenig wie das Gremium „Spartenkonzernbetriebsrat“ (vgl. S. 30 Abs. 2 des Beschlusses vom 11.05.2016).

 

Mit freundlichem Gruß

gez. Ursula Jacob-Reisinger

Fraktionsvorsitzende

 

gez. Werner Loke

Fraktionsvorsitzender


17.08.2016
Antrag zur  Vermögensanlagestrategie des Kreises Lippe, seiner Beteiligungen und Stiftungen


Beschlussvorschlag:

Für die Finanzanlagen des Kreises Lippe gilt ab sofort der Grundsatz, nicht mehr in Bereiche zu investieren, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ethischer und/oder ökologischer Art problematisch sind.

Dazu legt die Verwaltung des Kreises Lippe bis Anfang des nächsten Jahres eine Anlagerichtlinie für die Finanzrücklagen zur Entscheidung vor.

Soweit rechtlich zulässig, sollen diese Richtlinien auch für alle Beteiligungen des Kreises Lippe gelten. Daher  werden die VertreterInnen  des Kreises in diesen Beteiligungen angewiesen, diese Nachhaltigkeitsgesichtspunkte dort einzubringen und beschließen zu lassen.

Der Kreistag definiert folgende Punkte als ethisch und/oder ökologisch problematisch:

  • Kinderarbeit
  • Militärwaffen herstellen oder betreiben
  • Atomkraft
  • Nicht nachhaltige und klimaschädliche Energieexploration und –produktion (Dekarbonisierung)
  • Gentechnik (Menschen, Tiere, Pflanzen und Saatgut)
  • Tierversuche im Bereich der Kosmetika
  • Organisationen/Strukturen, die als eklatant korrupt gelten, bzw. bei denen Bestechung nicht nachhaltig geahndet wird

 

Begründung:

Die Vorboten einer kommenden Klimaveränderung sind nicht mehr zu übersehen.

Neben den verheerenden Stürmen, anhaltenden Dürreperioden, dem Abschmelzen von Gletschern und Eisbergen, dem Verlust von Anbauflächen gerade in den ärmsten Ländern sind auch die sozialen und sogar militärischen Folgen deutlich. Hungerkatstrophen und neue Migrationsbewegungen, Verteilungskämpfe, Bürgerkriege und humanitäre Katastrophen werden immer ersichtlicher.

Eine Abschottung der wohlhabenden und weniger betroffenen Staaten gegen den Rest der Welt werden diese Folgen nicht bewältigen können.

Um dem Klimawandel begegnen zu können fordert Deutschland eine endgültige Abkehr von Kohle, Öl und Gas (Dekarbonisierung). Auch das Energiekonzept des Kreises Lippe setzt auf eine dezentrale, nachhaltige, ökologische und regionale Energieversorgung.

Dieses Konzept kann aber nur in seiner Gänze zum Ziel führen, wenn auch die Finanzanlagen und die Beteiligungen dabei berücksichtigt werden. Daher muss bei den Finanzanlagen des Kreises Lippe eine nachhaltige Entwicklung im Fokus stehen, die nur durch das gleichzeitige und gleichberechtigte Umsetzen von umweltbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen erreicht werden kann.

Die im Antrag formulierten ethischen und/oder ökologischen Punkte können somit nur als erste Richtschnur für Verwaltungshandeln gesehen werden. Zukünftig sollten diese Kriterien regelmäßig neu bewertet und gegebenenfalls ergänzt werden.

 

Kreistagsfraktion Bündnis90 / DIE GRÜNEN


 

 

30.05.2016
Anfrage zur Verteilung der Gelder aus dem Aktionsprogramm "KOMM an"

 

Das nordrhein-westfälische Integrationsministerium will mit dem Aktionsprogramm "KommAn-NRW" Städte und Gemeinden sowie ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagierte Menschen noch stärker bei den anstehenden Integrationsaufgaben unterstützen. Mit "KommAn-NRW" will die Landesregierung in möglichst allen Städten und Gemeinden "Ankommenstreffpunkte" initiieren oder bestehende Treffpunkte fördern.

Dafür bekommt der Kreis Lippe im kommenden Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 149.000 Euro vom Land NRW.

Die Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN fragt dazu folgendes an:

  1. Welche Richtlinien müssen erfüllt werden, um Gelder zu bekommen?
  2. Wie wird das Geld an Kreis und Kommunen verteilt?
  3. Wer entscheidet nach welchen Verteilungskriterien?
  4. Wer ist der Antragsteller?

 

Kreistagsfraktion Bündnis90 / DIE GRÜNEN


 

 

 

17.05.2016
Anfrage zum Ausbau der E-Mobilität im Kreis Lippe

 

Das vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW im Zusammenhang mit Umweltbeihilfen des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) für Elektromobilitätsprojekte aufgelegte Programm findet im Kreis Lippe bereits Anwendung. Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Kommen Elektrofahrzeuge im Rahmen einer Ersatzbeschaffung ausgemusterter Gemeindefahrzeuge zum Einsatz?
  2. Gibt es eine Ladeinfrastruktur unter Einbeziehung der Stadtwerke Detmold, die allen Bürgerinnen und Bürgern angeboten wird?
  3. Wie sieht das kommunale Elektromobilitätskonzeptes für den Kreis Lippe aus?
  4. Was ist das E-Kennzeichen?
  5. Wie bekommt man das E-Kennzeichen?
  6. Welche Vorteile hat das E-Kennzeichen?

 

Kreistagsfraktion Bündnis90 / DIE GRÜNEN


 

 

12.05.2016
Anfrage zur Einrichtung eines Sozialkaufhaus im Kreis Lippe


Der Kreis Lippe beabsichtigt,  ein Gebäude an der Klingenbergstraße anzumieten, in welches sowohl AWO, AGA als auch das Sozialkaufhaus einziehen sollen.

Die Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN hat dazu folgende Fragen:

  1. Welche Kosten kommen auf den Kreis Lippe zu?
  2. Gibt es diesbezüglich ein schriftliches Konzept?
  3. Durch wen wird eingesammelt (Trennung zwischen Recycling, Müll und Aufarbeitung)?

 

Kreistagsfraktion Bündnis90 / DIE GRÜNEN


03.05.2016
Anfrage an den Kreis Lippe zur Planung eines Parkhauses auf dem Campus Lemgo

 

In der Sitzung des Bildungsausschusses am 31. Mai wird eine Beschlussvorlage zum Bau eines Parkhauses auf dem Campus Lemgo vorliegen. Vor den in großer Eile anberaumten Beschlüssen müssen alle Studien und Gutachten auf den Tisch. Diese liegen in grob verkürzter Form (10 PPTSeiten) nur den Lemgoer Ratsfraktionen vor.

Unsere Kreistagsfraktion hat deshalb folgende Fragen zur Problematik, die bitte bis zur Sitzung beantwortet werden sollten:

1) Bedarf

  • Von welchen prognostizierten Studentenzahlen geht das Gutachten aus?
  • Wie hat sich die Zahl der Studierenden entwickelt und wie wird sie sich in Blick auf den demographischen Wandel, Abiturjahrgänge usw. zukünftig entwickeln?
  • Soll im Zuge des Parkhausbaus die jetzt zugänglich gemachte Tiefgarage der Lipperlandhalle wieder geschlossen werden (100 Plätze) und wenn, warum?
  • Wie viele Parkflächen sind beim Kreis (Berufsschule) weggefallen?
  • Das Parkhaus wird dadurch gerechtfertigt, dass der jetzige „Überlaufparkplatz“ beim Fraunhofer Institut wegfallen soll. Welche konkreten Bauanfragen liegen bereits vor (Fraunhofer) und inwieweit beziehen sie den Überlaufparkplatz mit ein – oder sind an anderer Stelle geplant?
  • Nachnutzung bebauter Flächen: Welche Nachnutzung ist für den PCBbelasteten Verwaltungstrakt (der aktuell freigezogen wird) bzw. die dazugehörige Fläche vorgesehen?

 

2) Bewirtschaftung und Finanzierung

Eine Vollfinanzierung des Baus durch kommunale und Hochschul-/Landesmittel ist problematisch. Den Betrieb sollen offenbar die Stadtwerke Lemgo übernehmen;

  • Welches Konzept zur Übernahme der Betriebskosten liegt vor?
  • Wie ließe es sich bewerkstelligen, dass die Studierenden frei parken können, die Beschäftigten der Hochschule, der Institute und Firmen aber zahlen müssen?
  • Wie soll die Nutzung des Parkhauses gerade auch durch entfernter arbeitende NutzerInnen gesichert werden?
  • Welche Mittel setzt die Hochschule für den Bau ein? Sind das Mittel, die der Forschung und Lehre dann eventuell entzogen werden?

 

Kreistagsfraktion Bündnis90 / DIE GRÜNEN


 

 

10.03.2016
Im Stellenplan werden im Fachgebiet 700 "Wasser-/Abfallwirtschaft, Immissions-/ Bodenschutz, Energie" zwei weitere Stellen für die Umsetzung des Masterplan: 100% Klimaschutz aufgenommen - Antrag zum Stellenplan

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Lippe unterstützt den Masterplanprozess 100 % Klimaschutz entsprechend der Förderrichtlinie „Masterplan 100 % Klimaschutz“ aus der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Die Verwaltung wird beauftragt einen konkretisierten Projektantrag „Masterplan 100 % Klimaschutz“ zu erstellen und beim Projektträger Jülich einzureichen.

Der Projektantrag „Masterplan 100 % Klimaschutz“ beinhaltet die in der Sachdarstellung zu diesen Beschluss genannten Rahmenbedingungen.

Stellenplan DS 001.1/2016

Begründung:

Die Mittel für das Programm „Masterplan:100 % Klimaschutz“ sind im Haushalt  unter Produkt 014.001.001 Allg. Klimaschutz,  Agenda 21, Ertrag 4480000  eingestellt, die entsprechenden Aufwendungen sind ebenfalls im Haushaltsplan enthalten.

Die Stellenanpassung an das beantragte Programm führen zu keinen Mehrkosten und bringen die im Programm beinhalteten drei Stellen und bringen den vorgelegten  Haushaltsplan und den Stellenplan in Einklang.

Siehe Kreistagsbeschluss vom 25.01.2016 Top 16:

Masterplan 100% Klimaschutz – Erstellung eines Projektantrages Vorlage: 121.1/2015
Beratungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja: 53 , Nein: 4 , Enthaltung: 1

Kreistagsfraktion Bündnis90 / DIE GRÜNEN


03.03.2016
Anfrage zum Stand des Verfahrens beim durchgeführten  Siedlungsflächenmonitoring

 

Laut § 4 Abs. 4 LPlG dürfen die Regionalplanungsbehörden eine Raumbeobachtung ihres Planungsgebietes (Monitoring) durchführen. „Sie führen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden insbesondere ein Siedlungsflächenmonitoring durch.“, heißt es im Gesetzestext.

Die Bezirksregierung führt im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplanes gerade ein solches Siedlungsflächenmonitoring durch. Dieses erfasst Siedlungsstruktur, Flächennutzung und Flächenverbrauch. Die mit den Kommunen durchgeführte regelmäßige Datenerhebung ist Basis für die Analyse der räumlichen Entwicklung und die Ermittlung zukünftiger Flächenbedarfe. Alle Gemeinden nehmen an diesem Verfahren teil.

Die Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um Informationen über den Stand des Verfahrens. Sollte die Datenerhebung für die Kommune schon abgeschlossen sein, erwarten wir eine Vorstellung der Resultate im nächsten Fach-Ausschuss.

 

Kreistagsfraktion Bündnis90 / DIE GRÜNEN


 

 

29.02.2016
Anfrage zur Baumfällaktion am Bierweg in Lemgo Brake

 

Die in Lemgo-Brake am Bierweg im Bereich des Schlosses Brake im Naturschutzgebiet Begatal durchgeführte Fällaktion stößt bei vielen Bürgern auf Unverständnis. Daraus ergeben sich mehrere Fragen:

 

  1. Wie kommt es, dass nur in einem Bereich von etwa 200 m am Bierweg Bäume festgestellt worden sind, die als erkrankt eingestuft worden sind? Sind die Bäume vor diesem Bereich und hinter diesem Bereich als gesund eingestuft wurden?
  2. Offensichtlich wurden auch Bäume gefällt, deren Standfestigkeit aus unserer Sicht in keiner Weise gefährdet war. Was ist der Grund für die Fällung dieser Bäume, und wären nicht Erhaltungsmaßnahmen der bessere Weg gewesen?
  3. Es wurden Bäume gefällt, die unterhalb intakter Bäume direkt ab Bega-Ufer standen und die zum Teil über das Flussbett ragten und somit keine Gefährdung für Spaziergänger darstellten. Dies trifft auch für die Fällung von Bäumen am anderen Bega-Ufer zu. Besonders in Naturschutzgebieten sollen doch auch kranke und zum Teil abgestorbene Bäume erhalten werden. Warum ist dies hier nicht geschehen?

 

Kreistagsfraktion Bündnis90 / DIE GRÜNEN


 

 

29.02.2016
Anfrage zur Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Lippe stellt zur Sitzung des Umweltausschusses am 12.05. die folgende Anfrage:

Gehölzpflegearbeiten entlang der Straßen sind mehr als eine Maßnahme zur Verkehrssicherung. Auf Initiative der Landesregierung sollen seit Anfang 2014 verbindlich auch Aspekte wie der Artenschutz, ökologische Funktionen von Straßenbegleitgrün und der Zeitpunkt der Maßnahmen durch den Landesbetrieb Straßen.NRW berücksichtigt werden.

Deshalb bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wurde im Gebiet des Kreises Lippe vom Landesbetrieb Straßen.NRW der Pflegezeitraum 01.10.2015 bis 29.02.2016 eingehalten?
  2. Der Landesbetrieb veröffentlicht jährlich auf seiner Internetpräsenz die geplanten Gehölzpflegemaßnahmen. Für die Pflegesaison 2015/2016 war für viele Bereiche das flächige „Auf-den-Stock-setzen“ vorgesehen. Hat man sich bei den durchgeführten Arbeiten an die Vorgaben der Gehölzpflegehinweise gehalten?
  3. Sind der Unteren Landschaftsbehörde Maßnahmen bekannt, die seitens des Landesbetriebes als Verkehrssicherungs- oder Unterhaltungsmaßnahme ausgegeben wurden, die aber weit über das übliche Maß hinaus gingen oder sogar als Rodung einzustufen sind? Ist in besonders gelagerten Fällen die Eingriffsregelung zur Anwendung gekommen (Ersatzpflanzung)?
  4. Gab es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden oder sonstigen Institutionen über schwerwiegende Eingriffe oder gar Kahlschläge und damit einhergehende Schädigung von schützenswerten Tier- und Pflanzenarten? Wenn ja, welche und wie viele?

 

Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN


 

 

25.02.2016
Antrag zur Einführung der Mittel für die Durchführung des Entwicklungskonzeptes des Wald- und Forstmuseums Heidelbeck


Einführung einer Haushaltsposition  im Produkthaushalt 2016

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt: 
Die Mittel für die Durchführung des Entwicklungskonzeptes Wald- und Forstmuseum Heidelbeck  bei dem Produkt (bisher 013-001-002) werden in einer Höhe von 100.000,- Euro eingestellt.


Begründung:

Erfolgt mündlich

 

Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN


 

 

25.02.2016
Antrag zur Wiedereinführung der Mittel für den Jugendkulturring/außerschulische Jugendbildung  

Wiedereinführung der Mittel für den Jugendkulturring/außerschulische Jugendbildung bei dem Produkt 006 002 001 - Drucksache 001/2016 im Produkthaushalt


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt: Die Mittel für den Jugendkulturring/außerschulische Jugendbildung in dem Produkt  006 002 001 werden in einer Höhe von 52.000,- Euro einzustellen.


Begründung:

Erfolgt mündlich

 

Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN


 

 

16.02.2016
Einführung eines Flüchtlingshelferausweises im Kreis Lippe in Verbindung mit der Ehrenamtskarte des Kreises Lippe

Beschlussvorlage:

Die Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN regt an, dass in den Kommunen des Kreises Lippe ein Flüchtlingshelferausweis eingeführt wird. Im Rahmen der Koordinierung der Flüchtlingsarbeit durch das KI besteht die Möglichkeit, dieses zu initiieren.

Des Weiteren beantragen wir, in Verbindung mit der Einführung des Flüchtlingshelferausweises allen Inhabern des Ausweises gleichzeitig die Ehrenamtskarte des Kreises Lippe zur Verfügung zu stellen.


Begründung:

Es häufen sich Fälle von unbefugten Zutritten in Unterkünften, in denen Flüchtlinge untergebracht sind.

Zunehmend versuchen kommerzielle Anbieter von Sprachkursen, Handyverträgen etc. in die Unterkünfte zu gelangen.

Der Ausweis dient dazu, dass sich der Inhaber im Rahmen seiner Arbeit als legitimierter Mitarbeiter ausweisen und somit ein unkontrollierter Zugang unterbunden werden kann.

Die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte bedeuten für die Helferinnen und Helfer eine Wertschätzung ihrer Arbeit im Bereich der Flüchtlingshilfe.

Der Ausweis sollte ein einheitliches Design des Kreises Lippe haben, in denen die jeweiligen Städte ihr eigenes Logo einarbeiten können. Durch ein Lichtbild und den Stempel der ausstellenden Behörde wird gewährleistet, dass der Ausweis nicht gefälscht werden kann.

 

 Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN


 

 

16.02.2016
Anfrage zur Verwendung für Ersatzgelder für Eingriffe in das Landschaftsbild im Kreis Lippe

Betr.: Verfahren zur Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeld-Ermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen

Die dem Kreis Lippe zugeflossenen Ersatzgelder sind gemäß §15, Absatz 6, Satz 7 des BNatSchG zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege - möglichst in räumlicher Nähe zum Ort des Eingriffs – zu verwenden.

Die Kreistagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN fragt im Umweltausschuss an, ob die Ersatzgelder, die bei der Errichtung von Windenergieanlagen anfallen und im Einzelfall bis zu Euro 100.000 betragen können, folgendermaßen zu verwenden sind:

  1. zur Entwicklung einer Naturwald-Parzelle im Kreisgebiet. Naturwälder sind Wälder, die vollständig der eigendynamischen Entwicklung überlassen bleiben. Es bietet sich an, in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Lippe, die Möglichkeit der Entwicklung einer Naturwald-Parzelle im Bereich der Wälder des Landesverbands zu nutzen.
  2. im Rahmen der Umweltbildung des Kreises Lippe (z.B. Biostation Schieder-Schwalenberg oder Wald- und Forstmuseum Heidelbeck) eingesetzt werden können.

 

 Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN


 

 

01.02.2016
Anfrage zur Keimbelastung im Klinikum Lippe

Im vergangenen Jahr berichtete die Landeszeitung über 680 Fälle von Belastungen bei Patienten, die isoliert werden mussten. Wir sind der Auffassung, dass die Bürger in Lippe ein Recht darauf haben, einmal jährlich zu erfahren, ob sich die Situation verändert hat.

Daher bitten wir um Information zu folgenden Fragen:

  1. Bei wie vielen stationierte Patienten wurden im Jahr 2015 eine Keimbelastung festgestellt und eine Isolierung vorgenommen?
  2. Gab es im Klinikum Lippe Todesfälle, die in Verbindung mit einer Keimbelastung stehen?
  3. Wie viele Patienten wurden insgesamt auf eine Keimbelastung hin untersucht?
  4. Bisher wurden nicht alle Patienten auf eine Keimbelastung hin untersucht. In den Medien wurde vielfältig berichtet, dass multiresistente Keime nicht nur durch Fleisch, sondern auch durch Fische und Salate übertragen werden und auch Haustiere wie Katzen, Hunde und Pferde eine Keimbelastung aufweisen können. Daher die Frage, warum nicht alle Patienten auf eine Keimbelastung hin untersucht werden?
  5. Welche Mehrkosten pro Patient und Tag entstehen bei einer Keimbelastung mit Isolierung und welchen Einfluss hat die Keimbelastung auf die Verweildauer im Krankenhaus.
  6. In niederländischen Krankenhäusern ist es Pflicht, dass das Personal Kurzarmkittel trägt weil festgestellt wurde, dass sich Keime trotz Hygienemaßnahmen im Ärmelbereich befanden. Hat diese Erkenntnis im Klinikum Lippe auch zu einer Änderung geführt?
  7. Da die Ursachen für den Eintrag von multiresistenten Keimen vielseitig sind, stellen sich die Fragen, 
  • ob das Personal des Klinikums regelmäßig auf Belastung mit multiresistenten Keimen getestet wird und welche Erkenntnisse es hier ggfs. gibt,
  • ob bei der Ernährung der Krankenhauspatienten entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, damit Keime nicht auf diesem Wege eingetragen werden,
  • welche Maßnahme ergriffen werden, damit nicht über Besucher multiresistente Keime eingetragen werden (inkl. Information über Patienten).

 

 Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN


 

 

20.11.2015
Keine Freihandelsabkommen auf Kosten der Kommunen, der Tarif- und Sozialstandards, der bäuerlichen Landwirtschaft und des Grundwassers

Der Kreistag möge in öffentlicher Sitzung den folgenden Beschluss fassen:

Der Kreistag fordert die Bundesregierung sowie sämtliche politischen VertreterInnen auf Landes- und Bundesebene auf, sich in Berlin und Brüssel für einen Abbruch der Verhandlungen über die Abkommen TTIP, CETA und TiSA und für ein alternatives Verhandlungsmandat der Kommission in der Handelspolitik einzusetzen, da diese Verträge  einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen.

Sie werden gravierende Auswirkungen auf das kommunale Handeln, z.B. bei der öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich der Delegation von Aufgaben an kommunale Unternehmen wie Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften oder den kreiseigenen Kliniken, der Förderung und Unterstützung von Kultur und Erwachsenenbildung (z.B. über die Volkshochschulen) wie auch der Tarifgestaltung und der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte des Kreises Lippe haben.

Begründung:

Nach dem Scheitern der globalen Liberalisierungsbestrebungen innerhalb der Welthandelsorganisation WTO verhandelt die Europäische Union derzeit eine neue Generation von Freihandelsabkommen: Die Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) zwischen der EU und den USA, das europäisch-kanadische Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA), sowie das multilaterale Trade in Services Agreement (TiSA). Ein Abschluss dieser Abkommen würde auch den Kreis Lippe betreffen.

Es handelt sich bei diesen Abkommen um bi- bzw. plurilaterale Handelsverträge, die die Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden und ihrer Bürger und Bürgerinnen nachhaltig einschränken können und in erster Linie den Interessen von multinationalen Konzernen dienen. Diese Verträge stellen einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar.

Fünf Beispiele für mögliche lokale Auswirkungen sind:

  1. Handelsabkommen, die das Regelungs- und Entscheidungsrecht der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge achten, müssten die Möglichkeiten der Kommunen erhalten, öffentliche Dienste (wie zum Beispiel der ÖPNV und die Wasserversorgung)  zu erhalten, wiederzubeleben, zu rekommunalisieren, auszuweiten und neu zu schaffen. Vom Geltungsbereich der Vorschriften zur Marktöffnung sowie von Investitionsschutzklauseln in solchen Abkommen müssen sie umfassend und explizit ausgenommen sein. Sowohl die TTIP als auch das CETA genügen diesem Anspruch nicht. Eine besondere Bedrohung stellt das TiSA dar, das eine weitgehende Kommerzialisierung öffentlicher Dienstleistung erreichen möchte.
  2. Das Abkommen CETA enthält eine Marktöffnung im Bereich der öffentlichen Beschaffung; für TTIP ist das ebenso geplant. Auch wenn diese Regelungen nicht weit über die Vorgaben des Europäischen Vergaberechts hinausgehen, erschwert die Aufnahme der öffentlichen Beschaffung in internationale Abkommen eine Reform des Vergaberechts im Sinne der kleinen Kommunen, der regionalen Wirtschaftsförderung oder stärkeren sozialen und ökologischen Kriterien.
  3. Im Kreis Lippe spielt eine kleinstrukturierte Landwirtschaft mit einem hohen Anteil an ökologisch und/oder unter erschwerten Bedingungen wirtschaftenden Betrieben eine wichtige Rolle. Die Landwirtschaft in Nordamerika arbeitet unter völlig anderen Bedingungen. Sie durch eine Marktöffnung für Agrarprodukte in direkte Konkurrenz zu setzen würde hier zu einem weiteren Höfesterben und langfristig der Aufgabe landwirtschaftlicher Fläche führen. Dabei ist irrelevant, ob eine Marktöffnung durch eine Harmonisierung von Standards und Verfahren, eine gegenseitige Anerkennung von Standards oder eine Senkung oder Abschaffung von Zöllen erreicht wird.
  4. Ein explizites Ziel der amerikanischen Verhandlungsführer in den Verhandlungen über die TTIP ist eine Öffnung des europäischen Markts für Lebensmittel, die mit Gentechnik, Wachstumshormonen oder in der EU nicht zugelassenen Pestiziden produziert wurden. Im Kreis Lippe setzen sich Bauern und Bäuerinnen, Umweltschutzorganisationen, kirchliche Gruppen und die Kommunalpolitik seit Jahren für die Gentechnikfreiheit der Landwirtschaft und Lebensmittel ein. Eine Verhandlung der europäischen Gesetzgebung in diesen Bereich ist für uns nicht akzeptabel.
  5. Im Kreis Lippe gibt es Pläne, Erdgas mit Hilfe der sogenannten Fracking-Technologie zu fördern. In der Vergangenheit haben Veränderungen in der Energiepolitik und die Ablehnung von Fördergenehmigungen zu Schadensersatzklagen auf der Basis von Freihandels- und Investitionsschutzabkommen geführt. Die Abkommen TTIP und CETA bedrohen mit ihren Investitionsschutzklauseln die Möglichkeiten, vor Ort Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers vor Gas- oder Chemikalieneintrag durch das Fracking zu ergreifen.

Kreistagsfraktion Bündnis90 / DIE GRÜNEN